Schulungen
Wir führen in unserer Kanzlei Schulungen durch, um unsere Mandanten und deren Mitarbeiter, insbesondere auch Bauleiter, immer auf dem neuesten Stand der Rechtsprechung und Gesetzgebung zu halten. Damit möchten wir Ihnen helfen, bereits von Anfang an die Weichen richtig zu stellen. Neben rechtlichen Aspekten werden ggf. durch Sachverständige auch technische Fragen behandelt.
Wir veranstalten regelmäßig Schulungen und Seminare zu allen Fragen im
- Baurecht
- Immobilienrecht
- Architektenrecht
- Erbrecht
- Mietrecht
- Arbeitsrecht
Wir freuen uns, Sie bei einer unserer nächsten Veranstaltungen begrüßen zu dürfen. Bitte merken Sie sich über unser Kontaktformular vor. Wir werden Sie dann rechtzeitig über die nächsten Seminartermine informieren.
Fachmessen und Vorträge
Wir sind regelmäßig auf Fachmessen vertreten und halten Vorträge über vielfältige Themen des Bau- und Immobilienrechtes, so z.B. auf der BauTec und der Berliner Immobilienmesse. Vortragsthemen waren hier insbesondere Fragen des Bauträgerrechtes, der Risiken beim Kauf vom Bauträger und Hinweise zum Abschluss von Bauwerkverträgen.
Der Bauträgervertrag in der Praxis - als Video und PDF
Vortrag von der Berliner Immobilienmesse vom 13.09.2020 „Der Bauträgervertrag in der Praxis – Chancen, Risiken, Fallstricke“ von Rechtsanwalt Axel Bartsch, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht.
Vortrag von der Berliner Immobilienmesse vom 06.04.2019 „Der Bauträgervertrag in der Praxis – Chancen, Risiken, Fallstricke“ von Rechtsanwalt Axel Bartsch, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht.
Der Erwerb von Wohnimmobilien in der Praxis - Chancen, Risiken, Fallstricke
Vortrag von der Berliner Immobilienmesse vom 07.04.2019 „Der Erwerb von Wohnimmobilien in der Praxis – Chancen, Risiken, Fallstricke“ von Rechtsanwalt Axel Bartsch, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht.
Das neue Bauvertragsrecht 2018
Unser Vortrag zum neuen Bauvertragsrecht 2018
Das seit dem 01.01.2018 geltende neue Bauvertragsrecht hat umwälzende Veränderungen, insbesondere für Bauunternehmen und Verbraucher, gebracht.
So hat der Verbraucher ein Widerrufsrecht bei Verbraucherbauverträgen, neu eingeführt wurde das Anordnungsrecht des Auftraggebers während des Bauvorhabens sowie eine Zielfindungsphase „0“ bei Architektenverträgen, die es dem Auftraggeber ohne umfassenden Abschluss eines Architektenvertrages ermöglicht herauszufinden, ob der Architekt geeignet ist, die eigenen Vorstellungen umzusetzen.
Schon nach den bisherigen Verbraucherschutzgesetzen kann es für Bauunternehmer besonders misslich sein, einen Auftrag ohne Widerrufsbelehrung anzunehmen. Dann kann es nämlich geschehen, dass er seine Arbeit umsonst erbracht hat.
Widerruft ein Verbraucher einen Bauvertrag, geht er andererseits ein hohes Risiko ein, da dann Gewährleistungsansprüche gegen den Bauunternehmer mangels wirksamen Bauvertrages fehlen.
Dann ist dem Bauunternehmer der Wert der erbrachten Bauleistung zu ersetzen, was im Zweifel – Rechtsprechung gibt es bisher kaum – bedeuten kann, dass praktisch der volle Werklohn zu zahlen ist, ohne im Gegenzuge eine Gewährleistung zu erhalten. Ein Verbraucher sollte sich daher gründlich überlegen, ob er den Bauvertrag tatsächlich widerruft.
Alle diese Hinweise können jedoch eine umfassende Beratung nicht ersetzen, die auf sämtliche Feinheiten Ihres Vertrages und die daraus folgenden Konsequenzen eingeht.
Fragen Sie uns: Wir stehen mit jahrzehntelanger Erfahrung gerne zu Ihrer Verfügung.
Weitere Vorträge
Hier einige weitere unserer letzten Vorträge:
- Das Arbeitsverhältnis – ausgewählte Problemkreise von der Anbahnung bis zur Beendigung
- Der Bauträgervertrag in der Praxis – Chancen, Risiken, Fallstricke
- Der gekündigte Bauwerkvertrag
- Der Bauprozess – praktische Vorbereitung und Beweissicherung
- Die Gewährleistung am Bau nach BGB und VOB
- Rechtssicheres Verhalten auf der Baustelle
- Gewährleistungsansprüche rechtssicher durchsetzen
- Schallschutz im Wohnungsbau
- Die neue DIN 4109
- Das neue Bauvertragsrecht 2018 in der Praxis – was Sie als Verbraucher wissen müssen
- Das Neue Bauvertragsrecht 2018 für Bauunternehmer und Bauleiter
- Der Immobilienkauf in der Praxis
- Der Kauf von Wohnimmobilien – Chancen, Risiken und Fallstricke
- Die neueste Rechtsprechung im Mietrecht
- Die neueste Rechtsprechung im Wohnungseigentumsrecht
- Die neue Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
bautec und Berliner Immobilienmesse
Bereits seit vielen Jahren stellen wir auf der Bautec, einer der führenden Baufachmessen Deutschlands, in Berlin aus, um die Leistungsfähigkeit unserer Kanzlei zu präsentieren.
2018 und 2019 waren wir mit einem Stand auch auf der Berliner Immobilienmesse vertreten und haben Vorträge über den Kauf vom Bauträger und Fragen des Immobilienkaufs gehalten. 2020 wurden wir vom Veranstalter eingeladen, erneut Vorträge zu halten.
Viele Messebesucher sagten anschließend: Alleine wegen dieser Vorträge hat sich der Besuch der Messe bereits gelohnt.
Das bietet die Berliner Immobilien Messe:
- Die einzige Wohnimmobilienmesse in Berlin zum Thema „Kauf und Verkauf“
- Mehr als 50 Bauträger, Makler und Finanzierer zusammen mit unserer Kanzlei unter einem Dach
- Zahlreiche Vorträge und Experten-Tipps – auch von uns