Veranstaltungen

Schulungen

Wir führen in unserer Kanzlei Schulungen durch, um unsere Mandanten und deren Mitarbeiter, insbesondere auch Bauleiter, immer auf dem neuesten Stand der Rechtsprechung und Gesetzgebung zu halten. Damit möchten wir Ihnen helfen, bereits von Anfang an die Weichen richtig zu stellen. Neben rechtlichen Aspekten werden ggf. durch Sachverständige auch technische Fragen behandelt.

Wir veranstalten regelmäßig Schulungen und Seminare zu allen Fragen im

  • Baurecht
  • Immobilienrecht
  • Architektenrecht
  • Erbrecht
  • Mietrecht
  • Arbeitsrecht

Wir freuen uns, Sie bei einer unserer nächsten Veranstaltungen begrüßen zu dürfen. Bitte merken Sie sich über unser Kontaktformular vor. Wir werden Sie dann rechtzeitig über die nächsten Seminartermine informieren.

Konferenzzimmer

Fachmessen und Vorträge

Wir sind regelmäßig auf Fachmessen vertreten und halten Vorträge über vielfältige Themen des Bau- und Immobilienrechtes, so z.B. auf der BauTec und der Berliner Immobilienmesse. Vortragsthemen waren hier insbesondere Fragen des Bauträgerrechtes, der Risiken beim Kauf vom Bauträger und Hinweise zum Abschluss von Bauwerkverträgen.

Der Bauträgervertrag in der Praxis - als Video und PDF

Vortrag von der Berliner Immobilienmesse vom 13.09.2020 „Der Bauträgervertrag in der Praxis – Chancen, Risiken, Fallstricke“ von Rechtsanwalt Axel Bartsch, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht.

Hier Video anschauen

Vortrag von der Berliner Immobilienmesse vom 06.04.2019 „Der Bauträgervertrag in der Praxis – Chancen, Risiken, Fallstricke“ von Rechtsanwalt Axel Bartsch, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht.

Hier als PDF herunterladen

Der Erwerb von Wohnimmobilien in der Praxis - Chancen, Risiken, Fallstricke

Vortrag von der Berliner Immobilienmesse vom 07.04.2019 „Der Erwerb von Wohnimmobilien in der Praxis – Chancen, Risiken, Fallstricke“ von Rechtsanwalt Axel Bartsch, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht.

Hier als PDF herunterladen

Das neue Bauvertragsrecht 2018

Unser Vortrag zum neuen Bauvertragsrecht 2018

Das seit dem 01.01.2018 geltende neue Bauvertragsrecht hat umwälzende Veränderungen, insbesondere für Bauunternehmen und Verbraucher, gebracht.

So hat der Verbraucher ein Widerrufsrecht bei Verbraucherbauverträgen, neu eingeführt wurde das Anordnungsrecht des Auftraggebers während des Bauvorhabens sowie eine Zielfindungsphase „0“ bei Architektenverträgen, die es dem Auftraggeber ohne umfassenden Abschluss eines Architektenvertrages ermöglicht herauszufinden, ob der Architekt geeignet ist, die eigenen Vorstellungen umzusetzen.

Schon nach den bisherigen Verbraucherschutzgesetzen kann es für Bauunternehmer besonders misslich sein, einen Auftrag ohne Widerrufsbelehrung anzunehmen. Dann kann es nämlich geschehen, dass er seine Arbeit umsonst erbracht hat.

Widerruft ein Verbraucher einen Bauvertrag, geht er andererseits ein hohes Risiko ein, da dann Gewährleistungsansprüche gegen den Bauunternehmer mangels wirksamen Bauvertrages fehlen.

Dann ist dem Bauunternehmer der Wert der erbrachten Bauleistung zu ersetzen, was im Zweifel – Rechtsprechung gibt es bisher kaum – bedeuten kann, dass praktisch der volle Werklohn zu zahlen ist, ohne im Gegenzuge eine Gewährleistung zu erhalten. Ein Verbraucher sollte sich daher gründlich überlegen, ob er den Bauvertrag tatsächlich widerruft.

Alle diese Hinweise können jedoch eine umfassende Beratung nicht ersetzen, die auf sämtliche Feinheiten Ihres Vertrages und die daraus folgenden Konsequenzen eingeht.

Fragen Sie uns: Wir stehen mit jahrzehntelanger Erfahrung gerne zu Ihrer Verfügung.

Weitere Vorträge

Hier einige weitere unserer letzten Vorträge:

  • Das Arbeitsverhältnis – ausgewählte Problemkreise von der Anbahnung bis zur Beendigung
  • Der Bauträgervertrag in der Praxis – Chancen, Risiken, Fallstricke
  • Der gekündigte Bauwerkvertrag
  • Der Bauprozess – praktische Vorbereitung und Beweissicherung
  • Die Gewährleistung am Bau nach BGB und VOB
  • Rechtssicheres Verhalten auf der Baustelle
  • Gewährleistungsansprüche rechtssicher durchsetzen
  • Schallschutz im Wohnungsbau
  • Die neue DIN 4109
  • Das neue Bauvertragsrecht 2018 in der Praxis – was Sie als Verbraucher wissen müssen
  • Das Neue Bauvertragsrecht 2018 für Bauunternehmer und Bauleiter
  • Der Immobilienkauf in der Praxis
  • Der Kauf von Wohnimmobilien – Chancen, Risiken und Fallstricke
  • Die neueste Rechtsprechung im Mietrecht
  • Die neueste Rechtsprechung im Wohnungseigentumsrecht
  • Die neue Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

bautec und Berliner Immobilienmesse

Bereits seit vielen Jahren stellen wir auf der Bautec, einer der führenden Baufachmessen Deutschlands, in Berlin aus, um die Leistungsfähigkeit unserer Kanzlei zu präsentieren.

2018 und 2019 waren wir mit einem Stand auch auf der Berliner Immobilienmesse vertreten und haben Vorträge über den Kauf vom Bauträger und Fragen des Immobilienkaufs gehalten. 2020 wurden wir vom Veranstalter eingeladen, erneut Vorträge zu halten.

Viele Messebesucher sagten anschließend: Alleine wegen dieser Vorträge hat sich der Besuch der Messe bereits gelohnt.

Das bietet die Berliner Immobilien Messe:

  • Die einzige Wohnimmobilienmesse in Berlin zum Thema „Kauf und Verkauf“
  • Mehr als 50 Bauträger, Makler und Finanzierer zusammen mit unserer Kanzlei unter einem Dach
  • Zahlreiche Vorträge und Experten-Tipps – auch von uns

Kostenübersicht

Wieviel kostet eine telefonische Erstberatung?

Wir verwenden keine Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Sie honorieren uns wie vereinbart oder wie es das RVG oder das GNotKG vorsehen.

Für die Erstberatung eines Verbrauchers berechnen wir unabhängig vom Gegenstandswert 190,00 EUR zzgl. MwSt.

Beraten wir mehr als einen Verbraucher, erhöht sich für jeden weiteren Verbraucher dieses Honorar um 30 Prozent. Wir behalten uns vor, nach unserer freien Entscheidung bei einfach gelagerten Fällen mit geringem Beratungsaufwand das Honorar angemessen zu reduzieren.

Wir rechnen grundsätzlich gem. RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) nach Gegenstandswert und dem Umfang unserer Tätigkeit ab. Die Gebührenhöhe ist daher in der Regel abhängig von dem Wert Ihres Anliegens und dem Umfang der damit verbundenen Tätigkeit. Einzelheiten sind im RVG gereregelt. Sie ist nicht abhängig vom Erfolg unserer Leistungen. Bitte fragen Sie uns vor Mandantserteilung. Wir erteilen alle gewünschten Auskünfte zur Höhe unseres Honorars.

Wir bieten abhängig vom Umfang und Schwierigkeitsgrad des Falles sowie den erforderlichen Terminen und dem Zeitaufwand eine gesonderte Honorar- oder Stundensatzvereinbarungen an.

Wir dürfen unsere Tätigkeit von der Zahlung von Vorschussrechnungen abhängig machen.

Barrierefreiheit

Informationen für einen Barrierefreien Besuch bei uns

Sind Sie bewegungs­eingeschränkt und planen, uns zu besuchen, informieren Sie uns bitte vorab, damit wir Sie beim Zugang unterstützen und dies organisieren können.

Unsere Kanzlei befindet sich im 1. OG eines Altbaus. Es sind zunächst bis zum Hochparterre 8 Stufen zu überwinden, wir helfen Ihnen (ggf. Hochtragen in Ihrem Rollstuhl). Ab dort steht ein Fahrstuhl bereit, für den man einen Schlüssel benötigt. Der Eingang zum Fahrstuhl ist 90 cm breit, wir schließen Ihnen auf und helfen Ihnen.

Wenn Sie für die Stufen bis zum Hochparterre keine Hilfe benötigen, aber dann den Fahrstuhl nutzen möchten, sagen Sie bitte bereits beim Klingeln an der Haustür über die Gegensprechanlage Bescheid, damit wir runterkommen und Ihnen den Fahrstuhl aufschließen können.

Als Alternative zum Besuch bieten wir Ihnen auch Beratungen per Telefon oder Videokonferenz an.