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Rechtsanwälte Bartsch Bongard in Berlin
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Rechtsanwaltskanzlei und Notar — Bartsch Bongard

Leistungen

Unsere Rechtsgebiete

Baurecht & Immobilien­recht

Unternehmens­recht

Kleingarten­recht

Notariat & Beurkundung

Notarielle Leistungen

Sie suchen ein Notariat in Berlin? Wir beraten Sie umfassend bei notariellen Fragen und Anliegen mit fast 30-jähriger Expertise.

Notar ist Rechtsanwalt Philipp Bongard. Notar Bongard, der als Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht über besondere Expertise gerade in WEG-Sachen verfügt.

Herr Notar Bongard wird unterstützt von Rechtsanwalt und Notar a. D. Axel Bartsch, der von 1989 bis 2019 als Notar tätig war und weiterhin als Rechtsanwalt in unserer Kanzlei arbeitet.

Beurkundung und Abwicklung von:

Kundenstimmen

Zufriedene Mandanten

4,9 von 5 Sternen
23 Rezensionen auf Google

Anwälte

Anwälte

Rechtsanwalt
Axel Bartsch

Seniorpartner | Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht | Notar a. D.

Über uns

Unsere Kanzlei

Seit 1979 in Berlin-Halensee. Erfahrung, die Sie nutzen sollten.

Der Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt im Zivilrecht mit besonderer Konzentration auf die Bau- und Immobilienwirtschaft, das Erbrecht und das Unternehmensrecht. Wir sind Rechtsanwälte und Fachanwälte für Bau- und Architektenrecht sowie Miet- und Wohnungseigentumsrecht. Schwierige und anspruchsvolle Fälle mit individueller Beratung machen uns besondere Freude.

Rechtsanwalt Bongard ist auch Notar, Rechtsanwalt Bartsch nach fast 30-jähriger Tätigkeit als Notar nunmehr Notar a. D. und weiterhin als Rechtsanwalt tätig.

FAQ

Häufige Fragen und Antworten

Wir verwenden keine Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Sie honorieren uns wie vereinbart oder wie es das RVG oder das GNotKG vorsehen.

Für die Erstberatung eines Verbrauchers berechnen wir unabhängig vom Gegenstandswert 190,00 EUR zzgl. MwSt. Beraten wir mehr als einen Verbraucher, erhöht sich für jeden weiteren Verbraucher dieses Honorar um 30 Prozent. Wir behalten uns vor, nach unserer freien Entscheidung bei einfach gelagerten Fällen mit geringem Beratungsaufwand das Honorar angemessen zu reduzieren.

Wir rechnen grundsätzlich gem. RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) nach Gegenstandswert und dem Umfang unserer Tätigkeit ab. Die Gebührenhöhe ist daher in der Regel abhängig von dem Wert Ihres Anliegens und dem Umfang der damit verbundenen Tätigkeit. Einzelheiten sind im RVG gereregelt. Sie ist nicht abhängig vom Erfolg unserer Leistungen. Bitte fragen Sie uns vor Mandantserteilung. Wir erteilen alle gewünschten Auskünfte zur Höhe unseres Honorars.

Wir bieten abhängig vom Umfang und Schwierigkeitsgrad des Falles sowie den erforderlichen Terminen und dem Zeitaufwand eine gesonderte Honorar- oder Stundensatzvereinbarungen an.

Wir dürfen unsere Tätigkeit von der Zahlung von Vorschussrechnungen abhängig machen.

Yes — we provide legal advice in English (phone/video/in person).

Typical topics we handle in English include:

  • Notary / Notar (Notarial services / notarization)
  • Real Estate Law / Immobilienrecht (e.g., property purchase, contracts)
  • Construction Law / Baurecht
  • Tenancy Law / Mietrecht & WEG
  • Inheritance Law / Erbrecht
  • Corporate & Commercial Law / Unternehmensrecht

Unsere Schwerpunkte liegen im Zivilrecht – insbesondere in folgenden Bereichen:

Für vertrauliche Unterlagen nutzen Sie bitte unseren sicheren Datentransfer (Webbriefkasten).

So geht’s:

  1. Link öffnen: ra-bartsch.de/webbriefkasten
  2. Dateien hochladen (z. B. PDFs, Fotos, Verträge)
  3. Optional: kurze Nachricht mit Aktenzeichen / Kontaktdaten hinzufügen

Für allgemeine Anfragen können Sie uns auch per E-Mail oder Telefon kontaktieren. Bei sensiblen Dokumenten empfehlen wir jedoch den sicheren Upload.

Verstärken Sie unser Team

Sie sind Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt? Wir freuen uns, Sie nach Terminvereinbarung zu einem Vorstellungsgespräch begrüßen zu dürfen.

Kostenübersicht

Wieviel kostet eine telefonische Erstberatung?

Wir verwenden keine Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Sie honorieren uns wie vereinbart oder wie es das RVG oder das GNotKG vorsehen.

Für die Erstberatung eines Verbrauchers berechnen wir unabhängig vom Gegenstandswert 190,00 EUR zzgl. MwSt.

Beraten wir mehr als einen Verbraucher, erhöht sich für jeden weiteren Verbraucher dieses Honorar um 30 Prozent. Wir behalten uns vor, nach unserer freien Entscheidung bei einfach gelagerten Fällen mit geringem Beratungsaufwand das Honorar angemessen zu reduzieren.

Wir rechnen grundsätzlich gem. RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) nach Gegenstandswert und dem Umfang unserer Tätigkeit ab. Die Gebührenhöhe ist daher in der Regel abhängig von dem Wert Ihres Anliegens und dem Umfang der damit verbundenen Tätigkeit. Einzelheiten sind im RVG gereregelt. Sie ist nicht abhängig vom Erfolg unserer Leistungen. Bitte fragen Sie uns vor Mandantserteilung. Wir erteilen alle gewünschten Auskünfte zur Höhe unseres Honorars.

Wir bieten abhängig vom Umfang und Schwierigkeitsgrad des Falles sowie den erforderlichen Terminen und dem Zeitaufwand eine gesonderte Honorar- oder Stundensatzvereinbarungen an.

Wir dürfen unsere Tätigkeit von der Zahlung von Vorschussrechnungen abhängig machen.

Barrierefreiheit

Informationen für einen Barrierefreien Besuch bei uns

Sind Sie bewegungs­eingeschränkt und planen, uns zu besuchen, informieren Sie uns bitte vorab, damit wir Sie beim Zugang unterstützen und dies organisieren können.

Unsere Kanzlei befindet sich im 1. OG eines Altbaus. Es sind zunächst bis zum Hochparterre 8 Stufen zu überwinden, wir helfen Ihnen (ggf. Hochtragen in Ihrem Rollstuhl). Ab dort steht ein Fahrstuhl bereit, für den man einen Schlüssel benötigt. Der Eingang zum Fahrstuhl ist 90 cm breit, wir schließen Ihnen auf und helfen Ihnen.

Wenn Sie für die Stufen bis zum Hochparterre keine Hilfe benötigen, aber dann den Fahrstuhl nutzen möchten, sagen Sie bitte bereits beim Klingeln an der Haustür über die Gegensprechanlage Bescheid, damit wir runterkommen und Ihnen den Fahrstuhl aufschließen können.

Als Alternative zum Besuch bieten wir Ihnen auch Beratungen per Telefon oder Videokonferenz an.