Mietrecht

 

Als Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht vertreten wir Mieter und Vermieter

Rechtsanwalt und Notar Bongard ist Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht.

Wohnungsbaugesellschaften, Bundesländer sowie viele Mieter und Vermieter vertrauen auf unsere Beratung und fachlich fundierte Vertretung in miet- und pachtrechtlichen Angelegenheiten. Regelmäßige Verfahren vor den Amtsgerichten und den Berufungskammern des Landgerichtes lassen uns täglich aufs Neue auch kleinste, aber wichtige Nuancen der Rechtsprechung erfahren und in "Echtzeit" für Ihre Interessen umsetzen.

  

Unter anderem leisten wir im Mietrecht:

  • Entwurf, Prüfung und Überarbeitung von Miet- und Pachtverträgen unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung
  • Due Dilligence zur Entscheidungsfindung beim Erwerb von Wohnimmobilien als Kapitalanlage
  • außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung von Zahlungsforderungen wie z.B. Mietrückständen, Schadensersatzansprüchen, Kautionszahlungen etc., auch im Wege der Urkundenklage
  • Durchsetzung von Mietzinsforderungen
  • Mieterhöhungen mit z.B. Klage auf Zustimmung bei Modernisierungen
  • Klagen auf Durchführung von Schönheitsreparaturen usw.
  • Kautionsrückzahlungen
  • Abwehr solcher Forderungen
  • Vorbereitung und Durchsetzung von Kündigungen einschließlich Räumungsklagen und Räumungsvollstreckung z.B. bei

    • unkorrekter Zahlungsweise, Zahlungsverzug
    • Eigenbedarf
    • Störung des Hausfriedens
    • ungenehmigter Untervermietung
    • vertragswidrigem Verhalten
    • mangelnder wirtschaftlicher Verwertbarkeit etc.