Kanzleiphilosophie

Wir reden Klartext.

Kreativität, Souveränität in kritischen Situationen und Vertrauen auf unser Können mit sicherem Blick für die Möglichkeiten zeichnen uns aus.

Unser Anspruch ist, Sie innovativ, aber wertkonservativ und absolut seriös mit größtmöglichem Wissen effizient zu vertreten. Dabei steht nicht unser Honorar im Vordergrund, sondern ausschließlich der für Sie wirtschaftlichste und optimale Weg, Ihnen auf Dauer zum Erfolg und einer Lösung zu verhelfen. Wir reden Klartext und führen dabei immer eine Risiko- sowie Kosten-Nutzen-Analyse durch.

Der Blick für alle wichtigen Zusammenhänge befähigt uns dabei, viele Konflikte ohne jahrelange Verfahren zu lösen. Hierbei gehen wir auch sehr unkonventionelle Wege. Wir suchen nämlich – nach Abstimmung mit Ihnen – auch das persönliche Gespräch mit Ihren Kontrahenten und haben damit schon viele Male für Frieden und Harmonie gesorgt, wo dies zunächst unmöglich erschien. Lassen Sie sich überraschen.

Rechtsanwälte Bartsch Bongard in Berlin

Unsere Ziele für Sie:

  • durch vorbeugende Vertragsgestaltung und Beratung Prozesse und Konflikte zu verhindern und zum frühestmöglichen Zeitpunkt Strategien für ein reibungsloses Gelingen Ihrer Vorhaben und zur Lösung von Problemen zu entwickeln
  • Sie im Einklang mit Ihren wirtschaftlichen Interessen zu vertreten
    umfassende Hilfe in nicht vermeidbaren Konflikten und prozessualen Auseinandersetzungen.

Dabei packen wir die Dinge an – als Motor, Ratgeber und Führer auf dem komplexen und hindernisreichen Weg des Rechtes bis zum Ziel. Jahrzehntelange Erfahrung und umfassende Kenntnis des Rechts ist dafür unabdingbar, aber nicht genug.

Hinzukommen muss:

  • der Blick für die wirklichen Probleme
  • Analyse der Möglichkeiten
  • Erkennen wirtschaftlicher Zusammenhänge
  • Erarbeiten einer effektiven Strategie
  • taktisches Gespür
  • schnellste Umsetzung.

Dies alles leisten wir. Viele Wege versprechen das Ziel: Wir finden den richtigen.

Besprechungszimmer

Kostenrisiko

Super-Gau versus Gewinnchancen

Ein Kostenrisiko ist der Betrag, den Sie zahlen müssen, um zu wissen, ob Sie Ihr Geld nicht erhalten oder die Forderungen der Gegenseite in vollem Umfang bedienen müssen. Dieses Risiko haben natürlich nicht nur Sie, sondern auch die Gegenseite. Jede Partei arbeitet daher in jeder rechtlichen Auseinandersetzung mit einem hohen finanziellen Einsatz.

Vor Ihrer Entscheidung über unser Tätigwerden werden wir mit Ihnen die Risiken, Kosten und den Nutzen ausführlich besprechen. Wir zeigen Ihnen die Gewinnchancen, den finanziellen Einsatz sowie die größtmöglichen Kosten im Falle eines „Super-Gaus“ auf.

Hilfreich sind dabei neben unserer Erfahrung sowie auch dem sogenannten „Bauchgefühl“, das sich darauf gründet, unter anderem risikomathematische Überlegungen: Setzen Sie z.B. in einer Spielbank 10.000,00 € auf „Rot“, stehen Ihre Chancen, dass Sie diese verlieren oder auf 20.000,00 € erhöhen, bei knapp 50:50.

Wenn Sie bei einem Prozess um 10.000,00 € durch zwei Instanzen vollständig verlieren, können die Kosten bei ca. 9.000,00 € liegen, also ca. 90 % des Streitwertes. Beträgt Ihre Gewinnchance nur 50 %, ist das Risiko fast so hoch wie in der Spielbank. Betragen die Chancen indes 80 bis 90 %, sollten Sie das Verfahren führen.

Da die Kosten mit zunehmendem Streitwert degressiv steigen – je höher der Streitwert, desto geringer der Kostenanstieg -, verändert sich das Risiko zu Ihren Gunsten. Bei einem Streit um 100.000,00 € beträgt das Kostenrisiko durch zwei Instanzen nur noch ca. 27.000,00 €, bei 1.000.000,00 € „nur“ noch ca. 97.000,00 €, also 10 % des Wertes. Betragen die Chancen also 50:50, erhalten Sie im Falle des Gewinnens bereits eine deutlich bessere Quote als in der Spielbank. Häufig ist die Gewinnchance aber deutlich größer, so dass ein Verfahren unter Risikogesichtspunkten auf jeden Fall geführt werden sollte.

Alle diese Überlegungen gehen von „normalen“ Konstellationen aus. Gibt es mehrere Parteien auf jeder Seite und – gerade in Bausachen – auch noch viele Streitverkündungen an Subunternehmer und Gutachten sowie eine dritte Instanz, muss neu kalkuliert und unter Umständen eine andere Strategie eingeschlagen werden.

Verlust-Aversion

Hinzu kommt die sogenannte „Verlust-Aversion“, die bedeutet, dass man es leichter verschmerzt, Geld nicht zu erhalten, als seinem guten Geld auch noch Kosten hinterher zu werfen. Die Abwehr einer Forderung fällt mental leichter, als eine Forderung aktiv durchzusetzen, auch wenn es finanziell auf das Gleiche hinausläuft.

Auch hält der Schmerz über ein verlorenes Verfahren i.d.R. länger an als die Freude über ein gewonnenes.

Wir beraten Sie umfassend über sämtliche Risiken

Manche Frage muss man jedoch einfach von den Gerichten beantworten lassen, wenn der Frust, nichts zu tun, deutlich höher ist als das gefühlte Risiko eines Prozesses.

Wir beraten Sie umfassend über sämtliche Risiken und schätzen die Gewinnchancen so realistisch wie möglich unter Berücksichtigung der Rechtsprechung und sämtlicher, auch psychologischer und wirtschaftlicher, Gesichtspunkte ein. So treffen Sie eine fundierte Entscheidung, ob Sie einen Kosteneinsatz wagen oder es lieber lassen.

Die entscheidende Frage für uns ist: Was würden wir unserem Ehepartner, Freund oder unseren Eltern in einem solchen Fall raten?

Dabei empfehlen wir konservativ, raten also eher zu einer außergerichtlichen Regelung, als Sie in Risiken zu stürzen, die wir nicht für verantwortbar halten. Sie haben schließlich nichts von einem Anwalt, der Sie forsch mit viel Tatendrang in Prozesse stürzt, Ihnen zunächst das Gefühl gibt, das etwas geschieht, Ihnen aber am Ende erklären muss, dass der Richter einen schlechten Tag hatte oder die Materie nicht beherrschte.

Anwalt – ja oder nein?

Keinen Rat einzuholen, kostet nichts. Einen Rat von uns zu erhalten, kostet etwas. Selbst zu raten, kann sehr teuer werden.

Jeder Prozess hat erhebliche Risiken. Der Sachverhalt ist oft kompliziert und die Rechtslage von vielen – sich auch widersprechenden – Gerichtsentscheidungen geprägt. Häufig geht es um das wirtschaftliche Überleben. Jede Entscheidung muss daher sorgfältig überlegt und aufgrund fundierten Fachwissens, insbesondere aber jahrelanger Erfahrung, getroffen werden. Anderenfalls droht schon durch kleinste Fehler das „Aus“. Grund genug, diese Fragen in kompetente Hände zu legen.

Das Internet bietet zwar zu vielen Stichworten schnell Fundstellen und Erläuterungen, aber treffen sie auch Ihren Fall? Die entscheidenden Zusammenhänge wird erst der erfahrene Anwalt sehen.

Die vorprozessuale Auseinandersetzung sowie Vertretung im Prozess

In einem Prozess müssen Sie ab einem Streitwert von 5.000 Euro anwaltlich vertreten sein. Überlegen Sie, ob Sie sich nicht schon vorher anwaltlich beraten lassen, da Sie so bei der Weichenstellung die bestmögliche Beratung erhalten. Hier gibt es unzählige Möglichkeiten, Fehler zu machen, aber nur wenige Wege, es richtig zu tun. Mahnschreiben, Mängelbeseitigungsaufforderungen, Nachfristsetzungen usw. werden so „prozessfest“, da formale Fehler vermieden werden, die oft für das weitere Verfahren fatal sein oder dieses längere Zeit verzögern können.

Erstberatung zum Festpreis

Wir bieten eine Erstberatung zum Festpreis.

Die Kosten erhöhen sich durch die frühzeitige Einschaltung des Anwaltes kaum, weil die vorprozessualen Gebühren in denen des Prozesses zum Teil aufgehen. Im Falle Ihres Obsiegens sind sie idR. sogar von der Gegenseite zu tragen. Bedenken Sie auch, dass Ihr Rechtsanwalt haftpflichtversichert ist. Sie versichern sich damit für den konkreten Einzelfall für einen im Verhältnis zum Streitwert geringen Betrag gegen Fehler und Versäumnisse.

Wahl des Anwaltes

Sie suchen einen Anwalt?

  • Stützen Sie sich auf Empfehlungen in Zeitschriften oder der Werbung?
  • Messen diese zuverlässig die fachliche Qualität, Empathie und persönliche Integrität oder nur den Bekanntheitsgrad?
  • Wie rational ist die Auswahl auf der Grundlage der Empfehlung eines Freundes?
  • Kann alles dies eine hinreichende Grundlage für eine Vertrauensentscheidung sein?

Rechtsanwalt und Notar a.D. Axel Bartsch ist auch Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, Rechtsanwalt und Notar Philipp Bongard ist auch Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht. Dies bedeutet ein Höchstmaß an fachlicher Qualifikation. Fachanwalt wird nur der Anwalt, der sich durch eine jahrelange nachhaltige Tätigkeit, Prüfungen und ständige Fortbildung in einem besonderen Zulassungsverfahren qualifiziert hat.

Wir garantieren: Wir wägen gründlich ab, ob wir ein Mandat übernehmen. Eine objektive Bewertung und eine ausschließlich an Ihren Interessen orientierte wirtschaftliche Betrachtung des Machbaren sind dafür die unabdingbaren Kriterien. Das führt dazu, dass viele unserer Mandanten uns bereits seit über 40 Jahren ihr Vertrauen schenken.

Wir werben auch um Ihr Vertrauen, das Sie gerade in kritischen Situationen am meisten benötigen. Lernen Sie uns kennen – und schätzen.

Kostenübersicht

Wieviel kostet eine telefonische Erstberatung?

Wir verwenden keine Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Sie honorieren uns wie vereinbart oder wie es das RVG oder das GNotKG vorsehen.

Für die Erstberatung eines Verbrauchers berechnen wir unabhängig vom Gegenstandswert 190,00 EUR zzgl. MwSt.

Beraten wir mehr als einen Verbraucher, erhöht sich für jeden weiteren Verbraucher dieses Honorar um 30 Prozent. Wir behalten uns vor, nach unserer freien Entscheidung bei einfach gelagerten Fällen mit geringem Beratungsaufwand das Honorar angemessen zu reduzieren.

Wir rechnen grundsätzlich gem. RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) nach Gegenstandswert und dem Umfang unserer Tätigkeit ab. Die Gebührenhöhe ist daher in der Regel abhängig von dem Wert Ihres Anliegens und dem Umfang der damit verbundenen Tätigkeit. Einzelheiten sind im RVG gereregelt. Sie ist nicht abhängig vom Erfolg unserer Leistungen. Bitte fragen Sie uns vor Mandantserteilung. Wir erteilen alle gewünschten Auskünfte zur Höhe unseres Honorars.

Wir bieten abhängig vom Umfang und Schwierigkeitsgrad des Falles sowie den erforderlichen Terminen und dem Zeitaufwand eine gesonderte Honorar- oder Stundensatzvereinbarungen an.

Wir dürfen unsere Tätigkeit von der Zahlung von Vorschussrechnungen abhängig machen.

Barrierefreiheit

Informationen für einen Barrierefreien Besuch bei uns

Sind Sie bewegungs­eingeschränkt und planen, uns zu besuchen, informieren Sie uns bitte vorab, damit wir Sie beim Zugang unterstützen und dies organisieren können.

Unsere Kanzlei befindet sich im 1. OG eines Altbaus. Es sind zunächst bis zum Hochparterre 8 Stufen zu überwinden, wir helfen Ihnen (ggf. Hochtragen in Ihrem Rollstuhl). Ab dort steht ein Fahrstuhl bereit, für den man einen Schlüssel benötigt. Der Eingang zum Fahrstuhl ist 90 cm breit, wir schließen Ihnen auf und helfen Ihnen.

Wenn Sie für die Stufen bis zum Hochparterre keine Hilfe benötigen, aber dann den Fahrstuhl nutzen möchten, sagen Sie bitte bereits beim Klingeln an der Haustür über die Gegensprechanlage Bescheid, damit wir runterkommen und Ihnen den Fahrstuhl aufschließen können.

Als Alternative zum Besuch bieten wir Ihnen auch Beratungen per Telefon oder Videokonferenz an.