Rechtsanwalt seit 1993, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Notar
Philipp Bongard, geb. 1965, wurde nach dem Studium an der Freien Universität Berlin 1993 zur Anwaltschaft zugelassen und ist seitdem Mitglied unserer Kanzlei. Er war Dozent für allgemeines Vertragsrecht, insbesondere Mietrecht, und hat sich neben dem Mietrecht auf Fragen des Steuer- und Bilanzprüfungsrechtes sowie des Gesellschaftsrechts spezialisiert. Rechtsanwalt Bongard ist Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht und Notar.
Regelmäßige Schulungen der Mandanten verstehen sich von selbst. So werden von vornherein Fehler vermieden und Weichen richtig gestellt.
Schwerpunkte & Rechtsgebiete
- Recht der Wohnraummietverhältnisse (Mietrecht)
- Recht der Gewerberaummietverhältnisse und Pachtrecht (Mietrecht)
- Miet- und wohnungseigentumsrechtliche Bezüge zum öffentlichen Recht, einschließlich Steuerrecht
- Miet- und wohnungseigentumsrechtliche Besonderheiten des Verfahrens- und Vollstreckungsrechts
- Wohnungseigentumsrecht
- Maklerrecht
- Nachbarrecht
- Immobilienrecht
- Steuerrecht
- Handelsrecht
Besondere Qualifikationen
- Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
- Notar
Zulassungen
- Rechtsanwaltskammer Berlin
- Notarkammer Berlin
Mitgliedschaften
- Berliner Anwaltsverein