Testamente & Erbverträge

Testamente können sowohl privatschriftlich als auch in notariell beurkundeter Form errichtet werden. Kennen Sie aber auch die Vorteile eines notariellen Testamentes?

Machen Sie einen Fehler, müssen es die Erben ausbaden, ein Grund mehr, kompetente Hilfe in Anspruch zu nehmen, bei der Sie sicher sein können, dass Ihr letzter Wille auch tatsächlich bis in die letzte Konsequenz umgesetzt wird.

Ein sogenanntes „Berliner Testament“ ist zwar für Ehegatten vom Gesetz ermöglicht, aber bedeutet das auch tatsächlich die sinnvolle Ausnutzung von Erbschaftsteuerfreibeträgen? Ist es insbesondere zielführend, wenn größere Vermögen und Immobilienwerte vorhanden sind? Werden dadurch Auseinandersetzungen der Erben über das Schicksal ihres Grundvermögens vermieden? Und, besonders wichtig, wie geht man mit Pflichtteilsberechtigten um, die man seit vielen Jahren nicht mehr gesehen hat und möglichst nicht bedenken möchte?

Wir beraten umfassend in allen Fragen der Umsetzung Ihres letzten Willens unter größtmöglicher Ausnutzung von steuerlichen Freibeträgen und Gestaltungsmöglichkeiten.

Teilen Sie uns Ihre Vorstellungen mit, und wir sagen Ihnen, wie daraus rechtssicher Ihre Erbfolge gestaltet und ein Testament oder einen Erbvertrag gemacht werden kann, der Sie beruhigt in die Zukunft sehen lässt. Durch eine sinnvolle Testamentsgestaltung kann in der Zukunft eine Auseinandersetzung über ihren Nachlass von vornherein vermieden werden, sodass Sie sich entspannt zurücklehnen können.

Hier bietet sich ein sehr weites Instrumentarium von rechtlichen Möglichkeiten an, auch zur Vermeidung von eventuellen Pflichtteilsansprüchen, wenn rechtzeitig auf dem Boden der aktuellen Rechtsprechung gehandelt wird.

Besitzen Sie Grundvermögen, hat darüber hinaus das notarielle Testament den Vorteil, dass häufig kein Erbschein erforderlich ist, um die Erben als neue Eigentümer im Grundbuch eintragen zu lassen.

Wir beraten und beurkunden zu allen Fragen von

  • Einseitigen und gemeinschaftlichen Testamenten
  • Erbverträgen
  • Pflichtteilsverzichten
  • Anträgen auf Erteilung von Erbscheinen
  • Erbauseinandersetzungsverträgen
  • Grundbuchberichtigungen

Kostenübersicht

Wieviel kostet eine telefonische Erstberatung?

Wir verwenden keine Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Sie honorieren uns wie vereinbart oder wie es das RVG oder das GNotKG vorsehen.

Für die Erstberatung eines Verbrauchers berechnen wir unabhängig vom Gegenstandswert 190,00 EUR zzgl. MwSt.

Beraten wir mehr als einen Verbraucher, erhöht sich für jeden weiteren Verbraucher dieses Honorar um 30 Prozent. Wir behalten uns vor, nach unserer freien Entscheidung bei einfach gelagerten Fällen mit geringem Beratungsaufwand das Honorar angemessen zu reduzieren.

Wir rechnen grundsätzlich gem. RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) nach Gegenstandswert und dem Umfang unserer Tätigkeit ab. Die Gebührenhöhe ist daher in der Regel abhängig von dem Wert Ihres Anliegens und dem Umfang der damit verbundenen Tätigkeit. Einzelheiten sind im RVG gereregelt. Sie ist nicht abhängig vom Erfolg unserer Leistungen. Bitte fragen Sie uns vor Mandantserteilung. Wir erteilen alle gewünschten Auskünfte zur Höhe unseres Honorars.

Wir bieten abhängig vom Umfang und Schwierigkeitsgrad des Falles sowie den erforderlichen Terminen und dem Zeitaufwand eine gesonderte Honorar- oder Stundensatzvereinbarungen an.

Wir dürfen unsere Tätigkeit von der Zahlung von Vorschussrechnungen abhängig machen.

Barrierefreiheit

Informationen für einen Barrierefreien Besuch bei uns

Sind Sie bewegungs­eingeschränkt und planen, uns zu besuchen, informieren Sie uns bitte vorab, damit wir Sie beim Zugang unterstützen und dies organisieren können.

Unsere Kanzlei befindet sich im 1. OG eines Altbaus. Es sind zunächst bis zum Hochparterre 8 Stufen zu überwinden, wir helfen Ihnen (ggf. Hochtragen in Ihrem Rollstuhl). Ab dort steht ein Fahrstuhl bereit, für den man einen Schlüssel benötigt. Der Eingang zum Fahrstuhl ist 90 cm breit, wir schließen Ihnen auf und helfen Ihnen.

Wenn Sie für die Stufen bis zum Hochparterre keine Hilfe benötigen, aber dann den Fahrstuhl nutzen möchten, sagen Sie bitte bereits beim Klingeln an der Haustür über die Gegensprechanlage Bescheid, damit wir runterkommen und Ihnen den Fahrstuhl aufschließen können.

Als Alternative zum Besuch bieten wir Ihnen auch Beratungen per Telefon oder Videokonferenz an.