Arbeitsrecht

Gleich, ob Arbeitnehmer oder Arbeitgeber:

Das Arbeitsrecht entscheidet für den Arbeitgeber über die Entwicklung des Unternehmens, und für den/die Arbeitnehmer/in werden die Weichen für die wirtschaftliche und soziale Zukunft gestellt.

Wir vertreten im Schwerpunkt Unternehmen bis zu 200 Mitarbeiter und Arbeitnehmer/innen in allen Fragen des Arbeitsrechts. Denn nur derjenige, der die Probleme beider Seiten kennt, kann im Einzelfall mit den richtigen Argumenten zu praxisorientierten Lösungen kommen.

Wir stehen Arbeitgeber zur Seite bei

  • Gestaltung/Überarbeitung von Arbeitsverträgen
  • betriebs-, verhaltens- und personenbedingte Kündigungen und Aufhebungsverträge
  • Begleitung bei Umstrukturierungen und Betriebsübergängen
  • Abwehr von Kündigungsschutzklagen
  • Abmahnungen
  • Gestaltung von Arbeitszeugnissen
  • Beschäftigtendatenschutz
  • Geltendmachung von Schadenersatzforderungen aus Arbeitsverhältnissen
  • Fragen des kollektiven Arbeitsrechts

und Arbeitnehmer/innen u.a. bei

  • Prüfung von Arbeitsverträgen
  • Abwehr von Kündigungen und Erhebung von Kündigungsschutzklagen
  • Gestaltung/Überprüfung von Aufhebungsverträgen und Verhandlung zu Abfindungen
  • Prüfung von Arbeitszeugnissen
  • Vorgehen gegen Abmahnungen
  • Geltendmachung von arbeitsvertraglichen Ansprüchen, z.B. Zahlungsansprüchen, Urlaubsabgeltung bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses etc.

In weiteren Fragen Ihres Unternehmens, wie z.B. im Gesellschafts- und Steuerrecht, stehen Rechtsanwalt und Notar Bongard als kompetenter Ansprechpartner, für den Bereich der Unternehmensnachfolge, Geltendmachung von Forderungen wie Kaufpreisen und Werklohn usw., der Übertragungs von Gesellschaftsanteilen und in allgemeinen Fragen wie dem Handelsvertreterrecht Rechtsanwalt Bartsch zur Verfügung.

Der arbeitsrechtliche Vergleich

Arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen, besonders Klageverfahren, haben den Ruf, dass sie häufig durch Vergleich beendet werden, also durch gegenseitiges Nachgeben, das jedoch nur sinnvoll ist, wenn der Ausgang des Verfahren unsicher ist.

Ein kleiner Einblick in die breite Facette der Fragen, die streitentscheidend sein können – ob bei gerichtlicher Entscheidung oder Vergleich:

  • Berechnung der Urlaubsansprüche unter Berücksichtigung der neusten Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs zum Verfall dieser Ansprüche bei langandauernder Erkrankung bis zum Beendigungsdatum und zu Resturlaubsansprüchen
  • Berechnung der richtigen Kündigungsfristen unter Berücksichtigung der gesetzlichen, tarifvertraglichen und arbeitsvertraglichen Regelungen
  • Besonderer Kündigungsschutz, u.a. bei Schwerbehinderten, Gleichgestellten und Schwangeren
  • Unterfallen die Ansprüche arbeits- oder tarifvertraglichen Ausschlussfristen und wenn ja, sind diese in der notwendigen Form auf der jeweiligen Stufe fristgerecht geltend gemacht?
  • Wirksamkeit von Stichtagsregelungen bezüglich der Rückzahlung von Sonderzuwendungen
  • Wirksamkeit einer außerordentlichen/ordentlichen Kündigung
  • Zugangsprobleme bei Arbeitsvertragsbeendigung durch Kündigung
  • Mitbestimmungs-/Beteiligungsrechte des Betriebsrats

Kostenübersicht

Wieviel kostet eine telefonische Erstberatung?

Wir verwenden keine Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Sie honorieren uns wie vereinbart oder wie es das RVG oder das GNotKG vorsehen.

Für die Erstberatung eines Verbrauchers berechnen wir unabhängig vom Gegenstandswert 190,00 EUR zzgl. MwSt.

Beraten wir mehr als einen Verbraucher, erhöht sich für jeden weiteren Verbraucher dieses Honorar um 30 Prozent. Wir behalten uns vor, nach unserer freien Entscheidung bei einfach gelagerten Fällen mit geringem Beratungsaufwand das Honorar angemessen zu reduzieren.

Wir rechnen grundsätzlich gem. RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) nach Gegenstandswert und dem Umfang unserer Tätigkeit ab. Die Gebührenhöhe ist daher in der Regel abhängig von dem Wert Ihres Anliegens und dem Umfang der damit verbundenen Tätigkeit. Einzelheiten sind im RVG gereregelt. Sie ist nicht abhängig vom Erfolg unserer Leistungen. Bitte fragen Sie uns vor Mandantserteilung. Wir erteilen alle gewünschten Auskünfte zur Höhe unseres Honorars.

Wir bieten abhängig vom Umfang und Schwierigkeitsgrad des Falles sowie den erforderlichen Terminen und dem Zeitaufwand eine gesonderte Honorar- oder Stundensatzvereinbarungen an.

Wir dürfen unsere Tätigkeit von der Zahlung von Vorschussrechnungen abhängig machen.

Barrierefreiheit

Informationen für einen Barrierefreien Besuch bei uns

Sind Sie bewegungs­eingeschränkt und planen, uns zu besuchen, informieren Sie uns bitte vorab, damit wir Sie beim Zugang unterstützen und dies organisieren können.

Unsere Kanzlei befindet sich im 1. OG eines Altbaus. Es sind zunächst bis zum Hochparterre 8 Stufen zu überwinden, wir helfen Ihnen (ggf. Hochtragen in Ihrem Rollstuhl). Ab dort steht ein Fahrstuhl bereit, für den man einen Schlüssel benötigt. Der Eingang zum Fahrstuhl ist 90 cm breit, wir schließen Ihnen auf und helfen Ihnen.

Wenn Sie für die Stufen bis zum Hochparterre keine Hilfe benötigen, aber dann den Fahrstuhl nutzen möchten, sagen Sie bitte bereits beim Klingeln an der Haustür über die Gegensprechanlage Bescheid, damit wir runterkommen und Ihnen den Fahrstuhl aufschließen können.

Als Alternative zum Besuch bieten wir Ihnen auch Beratungen per Telefon oder Videokonferenz an.