Nutzen Sie unser Expertenwissen

Rechtsanwalt und Notar a.D. Bartsch ist Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht und Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Baurecht des Deutschen Anwaltvereins.

Durch eine fast 40-jährige Tätigkeit auf diesem Gebiet gibt es kaum eine rechtliche oder technische Frage, die nicht schon einmal von uns gelöst wurde. Dabei arbeiten wir mit geschultem Blick für alle technischen und bauphysikalischen Zusammenhänge bei Bedarf mit bewährten Bausachverständigen zusammen, mit denen wir uns als Team zur Lösung Ihrer Probleme verstehen.

Das leisten wir für Sie im Bauvertragsrecht:

  • Führung und Abschluss von Bauvertragsverhandlungen
  • Vorbereitung, Entwurf, Überprüfung und Begleitung beim Abschluss von Bauverträgen nach VOB und BGB – auch in der neusten Fassung vom 01.01.2018 -, Generalübernehmer-, Bauträger- und Subunternehmerverträgen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen
  • Umfassende rechtsberatende Begleitung von Bauvorhaben sowohl beim BGB-Werkvertrag als auch nach VOB/B, VOB/A und VOB/C
  • Abwicklung von notleidenden oder gescheiterten Bauträger- und sonstigen Bauverträgen
  • Bauprozesse sowohl auf Kläger- als auch Beklagtenseite
  • Einbeziehung von Subunternehmern durch Streitverkündung
  • Durchsetzung von Mängelrechten beim Bauvertrag vor und nach Abnahme
  • Durchsetzung von Mängelrechten der Käufer
  • Durchsetzung der Eigentumsumschreibung beim Bauträgervertrag
  • Sicherstellung von Bauleistungen und deren Bezahlung
  • Gerichtliche Durchsetzung von Werklohn-, Gewährleistungs-, Schadensersatz- und sonstigen Ansprüchen gegen Bauunternehmen, Planer und Architekten sowie Abwehr solcher Ansprüche
  • Abrechnung von vorzeitig beendeten Bauvorhaben und Prüfung aller Rechnungen und Nachträge sowohl beim Einheitspreis- als auch Pauschalpreisvertrag
  • Unterstützung bei der Erstellung und Prüfung von Schlussrechnungen
  • Vertretung in Insolvenzverfahren
  • Sicherung von Bauhandwerkerforderungen
  • Einstweilige Verfügungsverfahren zur Eintragung von Vormerkungen für eine Sicherungshypothek
  • Außergerichtliche Beweissicherung
  • Selbständige Beweisverfahren gem. § 485 ZPO
  • Teilnahme an Baubesprechungen und Bauabnahmen
  • Vertretung in allen bauarbeitsrechtlichen Fragen und Prozessen.

Kostenübersicht

Wieviel kostet eine telefonische Erstberatung?

Wir verwenden keine Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Sie honorieren uns wie vereinbart oder wie es das RVG oder das GNotKG vorsehen.

Für die Erstberatung eines Verbrauchers berechnen wir unabhängig vom Gegenstandswert 190,00 EUR zzgl. MwSt.

Beraten wir mehr als einen Verbraucher, erhöht sich für jeden weiteren Verbraucher dieses Honorar um 30 Prozent. Wir behalten uns vor, nach unserer freien Entscheidung bei einfach gelagerten Fällen mit geringem Beratungsaufwand das Honorar angemessen zu reduzieren.

Wir rechnen grundsätzlich gem. RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) nach Gegenstandswert und dem Umfang unserer Tätigkeit ab. Die Gebührenhöhe ist daher in der Regel abhängig von dem Wert Ihres Anliegens und dem Umfang der damit verbundenen Tätigkeit. Einzelheiten sind im RVG gereregelt. Sie ist nicht abhängig vom Erfolg unserer Leistungen. Bitte fragen Sie uns vor Mandantserteilung. Wir erteilen alle gewünschten Auskünfte zur Höhe unseres Honorars.

Wir bieten abhängig vom Umfang und Schwierigkeitsgrad des Falles sowie den erforderlichen Terminen und dem Zeitaufwand eine gesonderte Honorar- oder Stundensatzvereinbarungen an.

Wir dürfen unsere Tätigkeit von der Zahlung von Vorschussrechnungen abhängig machen.

Barrierefreiheit

Informationen für einen Barrierefreien Besuch bei uns

Sind Sie bewegungs­eingeschränkt und planen, uns zu besuchen, informieren Sie uns bitte vorab, damit wir Sie beim Zugang unterstützen und dies organisieren können.

Unsere Kanzlei befindet sich im 1. OG eines Altbaus. Es sind zunächst bis zum Hochparterre 8 Stufen zu überwinden, wir helfen Ihnen (ggf. Hochtragen in Ihrem Rollstuhl). Ab dort steht ein Fahrstuhl bereit, für den man einen Schlüssel benötigt. Der Eingang zum Fahrstuhl ist 90 cm breit, wir schließen Ihnen auf und helfen Ihnen.

Wenn Sie für die Stufen bis zum Hochparterre keine Hilfe benötigen, aber dann den Fahrstuhl nutzen möchten, sagen Sie bitte bereits beim Klingeln an der Haustür über die Gegensprechanlage Bescheid, damit wir runterkommen und Ihnen den Fahrstuhl aufschließen können.

Als Alternative zum Besuch bieten wir Ihnen auch Beratungen per Telefon oder Videokonferenz an.