Bauträgerverträge

Wir entwickeln und beurkunden Verträge für Bauträger und Käufer von noch zu errichtenden Immobilien.

Der Bauträgervertrag ist für den Käufer die Finanzierung eines Bauvorhabens auf einem fremden Grundstück in der Hoffnung, nach Fertigstellung Eigentümer zu werden, während der Bauträger in der Regel als Sicherheit das Eigentum an der Immobilie hat, bis der Kaufpreis in voller Höhe bezahlt ist.

Ein seriöser Vertrag ist daher für beide Parteien Garant für eine sorgenfreie Zukunft, denn was nützt es, wenn der Vertrag Klauseln enthält, die nach jahrelangem Rechtsstreit vom BGH für unwirksam erklärt werden?

Der Bauträgervertrag ist zu 100 % Vertrauenssache. Hier gilt die Makler-und Bauträgerverordnung (MaBV), die in dieser komplexen Materie als zwingendes öffentliches Recht vorschreibt, wann unter welchen Bedingungen der Bauträger Geld für welche Bauleistungen in Empfang nehmen darf und welche Sicherheiten er leisten muss.

Unser Notariat ist seit vielen Jahren auf den Entwurf, die Beurkundung und Abwicklung von Bauträgerverträgen spezialisiert.

Im Vordergrund steht immer eine praktische Lösung, die den Intressen aller Beteiligten gerecht wird.

Wünschen Sie die Überprüfung eines Ihnen vorgeschlagenen Bauträgervertrages? Auch dafür stehen Herr Notar a.D. Bartsch und Herr Notar Bongard wir mit umfassender Expertise zur Verfügung.

Kostenübersicht

Wieviel kostet eine telefonische Erstberatung?

Wir verwenden keine Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Sie honorieren uns wie vereinbart oder wie es das RVG oder das GNotKG vorsehen.

Für die Erstberatung eines Verbrauchers berechnen wir unabhängig vom Gegenstandswert 190,00 EUR zzgl. MwSt.

Beraten wir mehr als einen Verbraucher, erhöht sich für jeden weiteren Verbraucher dieses Honorar um 30 Prozent. Wir behalten uns vor, nach unserer freien Entscheidung bei einfach gelagerten Fällen mit geringem Beratungsaufwand das Honorar angemessen zu reduzieren.

Wir rechnen grundsätzlich gem. RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) nach Gegenstandswert und dem Umfang unserer Tätigkeit ab. Die Gebührenhöhe ist daher in der Regel abhängig von dem Wert Ihres Anliegens und dem Umfang der damit verbundenen Tätigkeit. Einzelheiten sind im RVG gereregelt. Sie ist nicht abhängig vom Erfolg unserer Leistungen. Bitte fragen Sie uns vor Mandantserteilung. Wir erteilen alle gewünschten Auskünfte zur Höhe unseres Honorars.

Wir bieten abhängig vom Umfang und Schwierigkeitsgrad des Falles sowie den erforderlichen Terminen und dem Zeitaufwand eine gesonderte Honorar- oder Stundensatzvereinbarungen an.

Wir dürfen unsere Tätigkeit von der Zahlung von Vorschussrechnungen abhängig machen.

Barrierefreiheit

Informationen für einen Barrierefreien Besuch bei uns

Sind Sie bewegungs­eingeschränkt und planen, uns zu besuchen, informieren Sie uns bitte vorab, damit wir Sie beim Zugang unterstützen und dies organisieren können.

Unsere Kanzlei befindet sich im 1. OG eines Altbaus. Es sind zunächst bis zum Hochparterre 8 Stufen zu überwinden, wir helfen Ihnen (ggf. Hochtragen in Ihrem Rollstuhl). Ab dort steht ein Fahrstuhl bereit, für den man einen Schlüssel benötigt. Der Eingang zum Fahrstuhl ist 90 cm breit, wir schließen Ihnen auf und helfen Ihnen.

Wenn Sie für die Stufen bis zum Hochparterre keine Hilfe benötigen, aber dann den Fahrstuhl nutzen möchten, sagen Sie bitte bereits beim Klingeln an der Haustür über die Gegensprechanlage Bescheid, damit wir runterkommen und Ihnen den Fahrstuhl aufschließen können.

Als Alternative zum Besuch bieten wir Ihnen auch Beratungen per Telefon oder Videokonferenz an.