Rechtsanwalt Bartsch

Rechtsanwalt seit 1979, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, Notar a. D.

Axel Bartsch, geb. 1949 in Berlin, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht und Notar a. D., ist Seniorpartner der Kanzlei. Nach seiner Assistententätigkeit an der Freien Universität Berlin war er Dozent an der Verwaltungsfachhochschule Berlin, wurde nach dem Studium an der Freien Universität Berlin 1979 Rechtsanwalt, gründete die Kanzlei und arbeitete seit 1989 auch als Notar. Er ist nach 30-jähriger Tätigkeit als Notar seit 2019 Notar a. D. und weiterhin als Rechtsanwalt tätig.

Rechtsanwalt Bartsch ist Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht und Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Baurecht. Er hält Vorträge zu allen Fragen des Bau-, Architekten- und Grundstücksrechts sowie des Erbrechts und ist einer der deutschlandweit wenigen Experten im Kleingartenrecht. Rechtsanwalt Bartsch ist seit 2006 auf der Schlichter- und Wirtschafts­mediatoren­liste der IHK Berlin als Schlichter registiert und als Schlichter tätig.

Rechtsanwalt Axel Bartsch - Rechtsanwaltskanzlei Bartsch Bongard

Durch sein ausgeprägtes Gespür für den richtigen Lösungsansatz und zielführende Verhandlungswege, durch eigenen unternehmerischen Hintergrund sowie durch überzeugende rhetorische Fähigkeiten aus tausenden von Verhandlungen ist er der geeignete Partner, um auch schwierige Probleme zu lösen. Dabei werden Sie niemals im Unklaren über Ihre Aussichten gelassen. Auf Fragen erhalten Sie klare Antworten.

Einige der letzten Vorträge von Rechtsanwalt Bartsch

  • Der Bauträgervertrag in der Praxis – Chancen, Risiken, Fallstricke (Video und PDF)
  • Der Erwerb von Wohnimmobilien in der Praxis – Chancen, Risiken, Fallstricke (Video und PDF)
  • Kleingartenkonferenz der CDU-Fraktion im Abgeordnetenhaus von Berlin
  • Der gekündigte Bauwerkvertrag
  • Der Bauprozess – praktische Vorbereitung und Beweissicherung
  • Die Gewährleistung am Bau nach BGB und VOB
  • Grundbuchrecht für Makler
  • Der Bauträgervertrag – Fallstricke und Risiken für den Käufer in der Praxis
  • Das neue Bauvertragsrecht 2018 in der Praxis – was Sie als Verbraucher wissen müssen
  • Das Neue Bauvertragsrecht 2018 für Bauunternehmer und Bauleiter
  • Der Immobilienkauf – Risiken, Fallstricke und Kosten
  • Der Kauf von Wohnimmobilien – Erwerbsmodelle

Schwerpunkte & Rechtsgebiete

Besondere Qualifikationen

Zulassungen

  • Rechtsanwaltskammer Berlin

Mitgliedschaften

  • Deutscher Anwaltverein
  • Arbeitsgemeinschaft Baurecht des Deutschen Anwaltvereins
  • Berliner Anwaltsverein

Kontakt

Kostenübersicht

Wieviel kostet eine telefonische Erstberatung?

Wir verwenden keine Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Sie honorieren uns wie vereinbart oder wie es das RVG oder das GNotKG vorsehen.

Für die Erstberatung eines Verbrauchers berechnen wir unabhängig vom Gegenstandswert 190,00 EUR zzgl. MwSt.

Beraten wir mehr als einen Verbraucher, erhöht sich für jeden weiteren Verbraucher dieses Honorar um 30 Prozent. Wir behalten uns vor, nach unserer freien Entscheidung bei einfach gelagerten Fällen mit geringem Beratungsaufwand das Honorar angemessen zu reduzieren.

Wir rechnen grundsätzlich gem. RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) nach Gegenstandswert und dem Umfang unserer Tätigkeit ab. Die Gebührenhöhe ist daher in der Regel abhängig von dem Wert Ihres Anliegens und dem Umfang der damit verbundenen Tätigkeit. Einzelheiten sind im RVG gereregelt. Sie ist nicht abhängig vom Erfolg unserer Leistungen. Bitte fragen Sie uns vor Mandantserteilung. Wir erteilen alle gewünschten Auskünfte zur Höhe unseres Honorars.

Wir bieten abhängig vom Umfang und Schwierigkeitsgrad des Falles sowie den erforderlichen Terminen und dem Zeitaufwand eine gesonderte Honorar- oder Stundensatzvereinbarungen an.

Wir dürfen unsere Tätigkeit von der Zahlung von Vorschussrechnungen abhängig machen.

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Wenn Sie für die Stufen bis zum Hochparterre keine Hilfe benötigen, aber dann den Fahrstuhl nutzen möchten, sagen Sie bitte bereits beim Klingeln an der Haustür über die Gegensprechanlage Bescheid, damit wir runterkommen und Ihnen den Fahrstuhl aufschließen können.

Als Alternative zum Besuch bieten wir Ihnen auch Beratungen per Telefon oder Videokonferenz an.