Über uns

Seit 1979 in Berlin-Halensee

Die Kanzlei wurde 1979 von Rechtsanwalt Axel Bartsch gegründet und befindet sich seitdem in unmittelbarer Nähe des Kurfürstendamms / S-Bahnhof Halensee. 1993 ist Rechtsanwalt Philipp Bongard eingetreten.

Seit 1989 stehen wir Ihnen außerdem mit unserem Notariat in Berlin zur Verfügung.

Zu unserer Mandantschaft zählen mehrere hundert Unternehmen und Freiberufler aus Berlin, Brandenburg und dem übrigen Bundesgebiet, unter anderem Gesellschaften der Bau- und Wohnungswirtschaft, aber auch andere Unternehmen, sowie Architekten und Behörden, darüber hinaus aber auch viele Privatpersonen. Außerdem vertreten wir ausländische Mandanten in ihren Angelegenheiten in Deutschland.

Auch schwierige Fragen auf einfache Grundlagen zurückführen – das ist eine unserer Stärken.

Wir finden die Lösung — im vertrauensvollen Dialog mit Ihnen

Unterstützt von

  • umfassenden Datenbanken
  • einer großen Bibliothek
  • Online-Zugriff auf Grundbücher, Register und Entscheidungssammlungen
  • dem neuesten Stand der Bürotechnik
  • einem der weltweit innovativsten Akten-, Dokumenten- und Diktatmanagementsysteme
  • einer Zusammenarbeit mit ausgewählten und fachlich besonders qualifizierten Steuerberatern und Sachverständigen

finden wir die Lösungen, rechtlich fundiert, wirtschaftlich ausgewogen und verständlich aufbereitet. Dies alles im vertrauensvollen Dialog mit Ihnen.

Dabei haben Sie einen einzigen Ansprechpartner – wenn nötig, 24 Stunden am Tag, sieben Tage die Woche.

Sekretariat bei Bartsch & Bongard

Mitarbeiter

Wir stehen Ihnen zur Seite.

Viele unserer Mitarbeiter sind bereits seit mehreren Jahrzehnten in unserer Kanzlei tätig und daher mit allen Aufgaben bestens vertraut.

Alle Mitarbeiter werden regelmäßig geschult und fortgebildet. Außerdem bilden wir auch aus, um unser Wissen an die nächste Generation weiterzugeben.

Jedem Anwalt sind feste Mitarbeiter zugeordnet, so dass Sie sicher sein können, immer einen umfassend informierten Ansprechpartner zu haben, der Sie persönlich kennt und Ihnen sofort weiterhilft.

Kostenübersicht

Wieviel kostet eine telefonische Erstberatung?

Wir verwenden keine Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Sie honorieren uns wie vereinbart oder wie es das RVG oder das GNotKG vorsehen.

Für die Erstberatung eines Verbrauchers berechnen wir unabhängig vom Gegenstandswert 190,00 EUR zzgl. MwSt.

Beraten wir mehr als einen Verbraucher, erhöht sich für jeden weiteren Verbraucher dieses Honorar um 30 Prozent. Wir behalten uns vor, nach unserer freien Entscheidung bei einfach gelagerten Fällen mit geringem Beratungsaufwand das Honorar angemessen zu reduzieren.

Wir rechnen grundsätzlich gem. RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) nach Gegenstandswert und dem Umfang unserer Tätigkeit ab. Die Gebührenhöhe ist daher in der Regel abhängig von dem Wert Ihres Anliegens und dem Umfang der damit verbundenen Tätigkeit. Einzelheiten sind im RVG gereregelt. Sie ist nicht abhängig vom Erfolg unserer Leistungen. Bitte fragen Sie uns vor Mandantserteilung. Wir erteilen alle gewünschten Auskünfte zur Höhe unseres Honorars.

Wir bieten abhängig vom Umfang und Schwierigkeitsgrad des Falles sowie den erforderlichen Terminen und dem Zeitaufwand eine gesonderte Honorar- oder Stundensatzvereinbarungen an.

Wir dürfen unsere Tätigkeit von der Zahlung von Vorschussrechnungen abhängig machen.

Barrierefreiheit

Informationen für einen Barrierefreien Besuch bei uns

Sind Sie bewegungs­eingeschränkt und planen, uns zu besuchen, informieren Sie uns bitte vorab, damit wir Sie beim Zugang unterstützen und dies organisieren können.

Unsere Kanzlei befindet sich im 1. OG eines Altbaus. Es sind zunächst bis zum Hochparterre 8 Stufen zu überwinden, wir helfen Ihnen (ggf. Hochtragen in Ihrem Rollstuhl). Ab dort steht ein Fahrstuhl bereit, für den man einen Schlüssel benötigt. Der Eingang zum Fahrstuhl ist 90 cm breit, wir schließen Ihnen auf und helfen Ihnen.

Wenn Sie für die Stufen bis zum Hochparterre keine Hilfe benötigen, aber dann den Fahrstuhl nutzen möchten, sagen Sie bitte bereits beim Klingeln an der Haustür über die Gegensprechanlage Bescheid, damit wir runterkommen und Ihnen den Fahrstuhl aufschließen können.

Als Alternative zum Besuch bieten wir Ihnen auch Beratungen per Telefon oder Videokonferenz an.