Rechtsgebiete

Unsere Rechtsanwälte sind Fachanwälte für Bau- und Architektenrecht sowie Miet- und Wohnungseigentumsrecht. Wir sind seit über 40 Jahren spezialisiert auf alle Fragen dieser Rechtsgebiete:

Baurecht & Immobilien­recht

Hier geht es ums Ganze: Die Werte, die auf dem Spiel stehen, sind zu hoch, um ein Risiko einzugehen - Grund genug, auf einen Partner mit jahrzehntelanger Erfahrung zu setzen. Rechtsanwalt und Notar...

Erbrecht

Hart erarbeitetes und versteuertes Vermögen sollte nicht noch einmal mit dem Finanzamt geteilt werden! Wir finden - auch in Zusammenarbeit mit Ihrem Steuerberater - die rechtlichen Möglichkeiten, Vermögen so zu übertragen und zu hinterlassen, dass...

Unternehmens­recht

Wir vertreten in vielen Rechtsgebieten, die für Sie persönlich oder Ihr Unternehmen von Bedeutung sind - Angefangen beim Arbeitsrecht für Arbeitnehmer und Arbeitgeber, Gesellschaftsrecht, Handels- und Handelsvertreterrecht...

Kleingarten­recht

Rechtsanwalt Bartsch ist ausgewiesener Experte im Kleingartenrecht - In den Jahren 2007/2008 gelang es ca. 350 Unterpächtern von Kleingärten unter Federführung unser Kanzlei, ein Gelände von ca. 150.000 qm...

Weitere Rechtsgebiete

Gebündelte Erfahrung und Kompetenz: Wir beraten Sie umfassend in weiteren zivilrechtlichen Gebieten. Anwaltliche Arbeit ist sehr vielschichtig. Wenn ein gewünschtes Rechtsgebiet nicht in den hier beschriebenen Schwerpunkten enthalten ist, fragen Sie uns persönlich.

Nicht jeden einzelnen Tätigkeitsbereich können wir hier vorstellen. Dennoch: Wir können zwar viel, aber nicht alles. Mandate übernehmen wir nur, wenn wir die Materie zu 100 % beherrschen. Ansonsten empfehlen wir befähigte Kollegen.

Kostenübersicht

Wieviel kostet eine telefonische Erstberatung?

Wir verwenden keine Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Sie honorieren uns wie vereinbart oder wie es das RVG oder das GNotKG vorsehen.

Für die Erstberatung eines Verbrauchers berechnen wir unabhängig vom Gegenstandswert 190,00 EUR zzgl. MwSt.

Beraten wir mehr als einen Verbraucher, erhöht sich für jeden weiteren Verbraucher dieses Honorar um 30 Prozent. Wir behalten uns vor, nach unserer freien Entscheidung bei einfach gelagerten Fällen mit geringem Beratungsaufwand das Honorar angemessen zu reduzieren.

Wir rechnen grundsätzlich gem. RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) nach Gegenstandswert und dem Umfang unserer Tätigkeit ab. Die Gebührenhöhe ist daher in der Regel abhängig von dem Wert Ihres Anliegens und dem Umfang der damit verbundenen Tätigkeit. Einzelheiten sind im RVG gereregelt. Sie ist nicht abhängig vom Erfolg unserer Leistungen. Bitte fragen Sie uns vor Mandantserteilung. Wir erteilen alle gewünschten Auskünfte zur Höhe unseres Honorars.

Wir bieten abhängig vom Umfang und Schwierigkeitsgrad des Falles sowie den erforderlichen Terminen und dem Zeitaufwand eine gesonderte Honorar- oder Stundensatzvereinbarungen an.

Wir dürfen unsere Tätigkeit von der Zahlung von Vorschussrechnungen abhängig machen.

Barrierefreiheit

Informationen für einen Barrierefreien Besuch bei uns

Sind Sie bewegungs­eingeschränkt und planen, uns zu besuchen, informieren Sie uns bitte vorab, damit wir Sie beim Zugang unterstützen und dies organisieren können.

Unsere Kanzlei befindet sich im 1. OG eines Altbaus. Es sind zunächst bis zum Hochparterre 8 Stufen zu überwinden, wir helfen Ihnen (ggf. Hochtragen in Ihrem Rollstuhl). Ab dort steht ein Fahrstuhl bereit, für den man einen Schlüssel benötigt. Der Eingang zum Fahrstuhl ist 90 cm breit, wir schließen Ihnen auf und helfen Ihnen.

Wenn Sie für die Stufen bis zum Hochparterre keine Hilfe benötigen, aber dann den Fahrstuhl nutzen möchten, sagen Sie bitte bereits beim Klingeln an der Haustür über die Gegensprechanlage Bescheid, damit wir runterkommen und Ihnen den Fahrstuhl aufschließen können.

Als Alternative zum Besuch bieten wir Ihnen auch Beratungen per Telefon oder Videokonferenz an.