Wohnungseigentumsrecht

Fachanwalt für Wohnungseigentumsrecht

Rechtsanwalt und Notar Bongard ist Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht. Aufgrund unserer jahrzehntelangen Erfahrung sowohl im anwaltlichen als auch im notariellen Bereich des Wohnungseigentumsrechts haben wir bereits unzählige Aufteilungen nach §§ 3 und 8 WEG nebst Teilungserklärungen durchgeführt und Gemeinschaftsordnungen entworfen und umgesetzt.

Aber auch die Analyse von vorhandenen Teilungserklärungen zur Klärung aller Rechte und Pflichten gehört zu unserem Standardaufgabengebiet.

  

Unter anderem das leisten wir im Wohnungseigentumsrecht (WEG-Recht):

  • Entwurf, Beurkundung und Überprüfung von Wohnungseigentumskaufverträgen und Teilungserklärungen
  • Vertretung gegenüber der Wohnungseigentümergemeinschaft
  • Vertretung von Wohnungseigentümergemeinschaften gegenüber einzelnen Wohnungseigentümern
  • Vertretung von einzelnen Wohnungseigentümergemeinschaften gegenüber Nachbarn, speziell auch bei beabsichtigten Bauvorhaben zur Ausgestaltung von Nachbarschaftsvereinbarungen
  • Durchsetzung und Abwehr von Wohngeldansprüchen
  • Anfechtung von Wohnungseigentümerbeschlüssen
  • Durchsetzung von Rückbauansprüchen der WEG wegen unzulässiger Eingriffe in das Gemeinschaftseigentum
  • Klageverfahren im weitesten Zusammenhang mit Wohnungseigentum
  • Übertragung von Miteigentumsanteilen an Wohnungseigentum sowie Begründung und Aufhebung von Sondernutzungsrechten
  • Regelung aller grundbuchrechtlichen Fragen im Zusammenhang mit Wohnungseigentum