Grundstücksrecht

Grundstücksrecht muss man können, denn die hier zu behandelnden Fragen sind sehr speziell.

Grund genug, auf einen Partner mit jahrzehntelanger Erfahrung zu setzen. Rechtsanwalt und Notar a.D. Bartsch ist seit 40 Jahren im Immobilien-, Grundstücks- und Hypotheken-/Grundschuldrecht tätig und ist auch Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht.

Rechtsanwalt und Notar Bongard ist Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht und daher besonders in allen Fragen der Wohnungseigentümergemeinschaft, wie Teilungserklärungen, Gemeinschaftsordnungen und Wohnungseigentumskaufverträgen, besonders befähigt.

Ganz gleich, worum es bei Ihrer Immobilie geht: Wir stehen Ihnen zur Seite bei allen Fragen wie z.B.

  • Vorbereitung, Entwurf, Überprüfung und Begleitung beim Abschluss von Grundstücks-, Wohnungseigentumskauf- und Bauträgerverträgen
  • Im Notariat in Berlin Beurkundung von Grundstücks- und WEG-Kaufverträgen
  • Anfechtung und Rückabwicklung des Kaufs von Schrottimmobilien
  • Grundbuchrecht
  • Dienstbarkeiten wie Wohnrechte, Wegerechte usw. und Baulasten
  • allen Fragen der Haftung von Verkäufern, Banken und Notaren, insbesondere wegen Täuschung sowie unzureichender Aufklärung und Beratung bei Abschluss oder Abwicklung des Vertrages
  • Gewerbliches und Wohnungsmietrecht
  • Wohnungseigentumsrecht
  • Entwurf und Beurkundung von Teilungserklärungen und Gemeinschaftsordnungen sowie deren Änderungen
  • Anfechtung von WEG-Beschlüssen
  • Durchsetzung von Rechten für und gegen WEGs
  • außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung von Zahlungs- und Schadensersatzansprüchen aus Verträgen rund um die Immobilie
  • Nachbarrecht
  • Verhandlungen von nachbarschaftlichen Vereinbarungen, z.B. wegen Baumaßnahmen auf dem Nachbargrundstück
  • Durchsetzung von Ersatzansprüchen aus Schäden am Grundstück, z.B. durch Baumaßnahmen, auch auf dem Nachbargrundstück
  • grundstücksbezogenen erbrechtlichen Fragen
  • allen Finanzierungsfragen
  • Beratung zur Erlangung von öffentlichen Fördermitteln, z.B. aufgrund energetischer Sanierung usw.
  • Grundbuchrecht

Kostenübersicht

Wieviel kostet eine telefonische Erstberatung?

Wir verwenden keine Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Sie honorieren uns wie vereinbart oder wie es das RVG oder das GNotKG vorsehen.

Für die Erstberatung eines Verbrauchers berechnen wir unabhängig vom Gegenstandswert 190,00 EUR zzgl. MwSt.

Beraten wir mehr als einen Verbraucher, erhöht sich für jeden weiteren Verbraucher dieses Honorar um 30 Prozent. Wir behalten uns vor, nach unserer freien Entscheidung bei einfach gelagerten Fällen mit geringem Beratungsaufwand das Honorar angemessen zu reduzieren.

Wir rechnen grundsätzlich gem. RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) nach Gegenstandswert und dem Umfang unserer Tätigkeit ab. Die Gebührenhöhe ist daher in der Regel abhängig von dem Wert Ihres Anliegens und dem Umfang der damit verbundenen Tätigkeit. Einzelheiten sind im RVG gereregelt. Sie ist nicht abhängig vom Erfolg unserer Leistungen. Bitte fragen Sie uns vor Mandantserteilung. Wir erteilen alle gewünschten Auskünfte zur Höhe unseres Honorars.

Wir bieten abhängig vom Umfang und Schwierigkeitsgrad des Falles sowie den erforderlichen Terminen und dem Zeitaufwand eine gesonderte Honorar- oder Stundensatzvereinbarungen an.

Wir dürfen unsere Tätigkeit von der Zahlung von Vorschussrechnungen abhängig machen.

Barrierefreiheit

Informationen für einen Barrierefreien Besuch bei uns

Sind Sie bewegungs­eingeschränkt und planen, uns zu besuchen, informieren Sie uns bitte vorab, damit wir Sie beim Zugang unterstützen und dies organisieren können.

Unsere Kanzlei befindet sich im 1. OG eines Altbaus. Es sind zunächst bis zum Hochparterre 8 Stufen zu überwinden, wir helfen Ihnen (ggf. Hochtragen in Ihrem Rollstuhl). Ab dort steht ein Fahrstuhl bereit, für den man einen Schlüssel benötigt. Der Eingang zum Fahrstuhl ist 90 cm breit, wir schließen Ihnen auf und helfen Ihnen.

Wenn Sie für die Stufen bis zum Hochparterre keine Hilfe benötigen, aber dann den Fahrstuhl nutzen möchten, sagen Sie bitte bereits beim Klingeln an der Haustür über die Gegensprechanlage Bescheid, damit wir runterkommen und Ihnen den Fahrstuhl aufschließen können.

Als Alternative zum Besuch bieten wir Ihnen auch Beratungen per Telefon oder Videokonferenz an.