Gestaltung von Erbverträgen

Ein Erbvertrag ist das Mittel der Wahl, wenn sich nicht nur Ehegatten untereinander zu Erben einsetzen wollen, sondern wenn auch noch Dritte zu berücksichtigen sind, die in einem sogenannten „Berliner Testament“, das nur unter Ehegatten möglich ist, nicht ohne Weiteres bedacht werden können.

Innerhalb eines Erbvertrages können auch Pflichtteilsverzichte – auch gegen eine Gegenleistung – in vertraglicher Form erklärt werden, sodass jeder Beteiligte am Ende weiß, was er im Ergebnis im Erbfall zu erwarten hat.

Auch diese Regelungen wirken streitvermeidend und sind für alle Parteien bindend, es sei denn, man hat sich einen Widerruf der abgegebenen Erklärungen vorbehalten.

Eine genaue Kenntnis der Gesetzeslage  und auch der dazu ergangenen Rechtsprechung ist jedoch zwingend erforderlich, um zu  tragfähigen Ergebnissen zu gelangen und am Ende nicht böse Überraschungen zu erleiden.
Dies betrifft insbesondere Vermögensübertragungen zu Lebzeiten zur Vermeidung von Pflichtteilsansprüchen. Hier gibt es zahlreiche Möglichkeiten, durch eine fehlerhafte Vertragsgestaltung unerwünschte Ergebnissen zu erzielen.

Deshalb sollten Sie besser ein Fachmann fragen, denn sicher ist sicher. Alle diese Fragen sind außerordentlich vielschichtig und nur in einem vertrauensvollen Dialog mit Ihnen zu klären. Wir stehen gerne zur Verfügung.

Kostenübersicht

Wieviel kostet eine telefonische Erstberatung?

Wir verwenden keine Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Sie honorieren uns wie vereinbart oder wie es das RVG oder das GNotKG vorsehen.

Für die Erstberatung eines Verbrauchers berechnen wir unabhängig vom Gegenstandswert 190,00 EUR zzgl. MwSt.

Beraten wir mehr als einen Verbraucher, erhöht sich für jeden weiteren Verbraucher dieses Honorar um 30 Prozent. Wir behalten uns vor, nach unserer freien Entscheidung bei einfach gelagerten Fällen mit geringem Beratungsaufwand das Honorar angemessen zu reduzieren.

Wir rechnen grundsätzlich gem. RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) nach Gegenstandswert und dem Umfang unserer Tätigkeit ab. Die Gebührenhöhe ist daher in der Regel abhängig von dem Wert Ihres Anliegens und dem Umfang der damit verbundenen Tätigkeit. Einzelheiten sind im RVG gereregelt. Sie ist nicht abhängig vom Erfolg unserer Leistungen. Bitte fragen Sie uns vor Mandantserteilung. Wir erteilen alle gewünschten Auskünfte zur Höhe unseres Honorars.

Wir bieten abhängig vom Umfang und Schwierigkeitsgrad des Falles sowie den erforderlichen Terminen und dem Zeitaufwand eine gesonderte Honorar- oder Stundensatzvereinbarungen an.

Wir dürfen unsere Tätigkeit von der Zahlung von Vorschussrechnungen abhängig machen.

Barrierefreiheit

Informationen für einen Barrierefreien Besuch bei uns

Sind Sie bewegungs­eingeschränkt und planen, uns zu besuchen, informieren Sie uns bitte vorab, damit wir Sie beim Zugang unterstützen und dies organisieren können.

Unsere Kanzlei befindet sich im 1. OG eines Altbaus. Es sind zunächst bis zum Hochparterre 8 Stufen zu überwinden, wir helfen Ihnen (ggf. Hochtragen in Ihrem Rollstuhl). Ab dort steht ein Fahrstuhl bereit, für den man einen Schlüssel benötigt. Der Eingang zum Fahrstuhl ist 90 cm breit, wir schließen Ihnen auf und helfen Ihnen.

Wenn Sie für die Stufen bis zum Hochparterre keine Hilfe benötigen, aber dann den Fahrstuhl nutzen möchten, sagen Sie bitte bereits beim Klingeln an der Haustür über die Gegensprechanlage Bescheid, damit wir runterkommen und Ihnen den Fahrstuhl aufschließen können.

Als Alternative zum Besuch bieten wir Ihnen auch Beratungen per Telefon oder Videokonferenz an.