Erbrecht

Hart erarbeitetes und versteuertes Vermögen sollte nicht noch einmal mit dem Finanzamt geteilt werden!

Wir finden – auch in Zusammenarbeit mit Ihrem Steuerberater – die rechtlichen Möglichkeiten, Ihr Vermögen so zu übertragen und zu hinterlassen, dass auch noch Freude aufkommt. Rechtsanwalt und Notar a.D. Bartsch ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Erbrecht des Deutschen Anwaltvereins sowie in der Deutschen Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge.

Das leisten wir als Anwälte und Notar

  • Beratung zur und Regelung der persönlich und wirtschaftlich sinnvollsten Vermögensnachfolge
  • Vermögensübertragungen unter Lebenden durch vorweggenommene Erbfolge
  • Sicherung von Vermögen durch rechtzeitige Übertragung unter Ausnutzung von Freibeträgen und gleichzeitiger Sicherstellung der Übertragenden durch Einräumung von z.B. Nutzungsrechten
  • Durchführung des Zugewinnausgleichs mit anschließender Übertragung von Vermögen auf die Kinder unter größtmöglicher Ausnutzung aller steuerlichen Freibeträge
  • Sicherung der Rückübertragung von Schenkungen, z.B. im Falle des Scheiterns einer Ehe
  • Beratung bei der Abfassung aller Arten von Testamenten und Erbverträgen, Vermächtnissen und Auflagen an die Erben
  • Anfechtung von Testamenten
  • Durchsetzung und Abwehr von Pflichtteilsansprüchen
  • außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung von Erbrechten
  • Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften
  • Beratung von Erben und Erbengemeinschaften, den wirtschaftlich sinnvollsten Weg zu finden, vermögensschmälernde Auseinandersetzungen zu vermeiden
  • Gründung von Stiftungen

Kostenübersicht

Wieviel kostet eine telefonische Erstberatung?

Wir verwenden keine Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Sie honorieren uns wie vereinbart oder wie es das RVG oder das GNotKG vorsehen.

Für die Erstberatung eines Verbrauchers berechnen wir unabhängig vom Gegenstandswert 190,00 EUR zzgl. MwSt.

Beraten wir mehr als einen Verbraucher, erhöht sich für jeden weiteren Verbraucher dieses Honorar um 30 Prozent. Wir behalten uns vor, nach unserer freien Entscheidung bei einfach gelagerten Fällen mit geringem Beratungsaufwand das Honorar angemessen zu reduzieren.

Wir rechnen grundsätzlich gem. RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) nach Gegenstandswert und dem Umfang unserer Tätigkeit ab. Die Gebührenhöhe ist daher in der Regel abhängig von dem Wert Ihres Anliegens und dem Umfang der damit verbundenen Tätigkeit. Einzelheiten sind im RVG gereregelt. Sie ist nicht abhängig vom Erfolg unserer Leistungen. Bitte fragen Sie uns vor Mandantserteilung. Wir erteilen alle gewünschten Auskünfte zur Höhe unseres Honorars.

Wir bieten abhängig vom Umfang und Schwierigkeitsgrad des Falles sowie den erforderlichen Terminen und dem Zeitaufwand eine gesonderte Honorar- oder Stundensatzvereinbarungen an.

Wir dürfen unsere Tätigkeit von der Zahlung von Vorschussrechnungen abhängig machen.

Barrierefreiheit

Informationen für einen Barrierefreien Besuch bei uns

Sind Sie bewegungs­eingeschränkt und planen, uns zu besuchen, informieren Sie uns bitte vorab, damit wir Sie beim Zugang unterstützen und dies organisieren können.

Unsere Kanzlei befindet sich im 1. OG eines Altbaus. Es sind zunächst bis zum Hochparterre 8 Stufen zu überwinden, wir helfen Ihnen (ggf. Hochtragen in Ihrem Rollstuhl). Ab dort steht ein Fahrstuhl bereit, für den man einen Schlüssel benötigt. Der Eingang zum Fahrstuhl ist 90 cm breit, wir schließen Ihnen auf und helfen Ihnen.

Wenn Sie für die Stufen bis zum Hochparterre keine Hilfe benötigen, aber dann den Fahrstuhl nutzen möchten, sagen Sie bitte bereits beim Klingeln an der Haustür über die Gegensprechanlage Bescheid, damit wir runterkommen und Ihnen den Fahrstuhl aufschließen können.

Als Alternative zum Besuch bieten wir Ihnen auch Beratungen per Telefon oder Videokonferenz an.