Notar

Ihr Notariat in Berlin

Unsere notariellen Leistungen umfassen unter anderem die Beurkundung und Abwicklung von:

Wir unterstützen Sie notariell auch bei Beurkundungen jeder weiteren Art.

Unser Notar: Philipp Bongard

Notar ist Rechtsanwalt Philipp Bongard, der als Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht über besondere Expertise gerade in WEG-Sachen verfügt.

Herr Notar Bongard wird unterstützt von Rechtsanwalt und Notar a. D. Axel Bartsch, der von 1989 bis 2019 als Notar tätig war und weiterhin als Rechtsanwalt in unserer Kanzlei arbeitet.

Sie brauchen eine notarielle Beratung?

Sie erreichen unser Notariat in Berlin unter der Direktdurchwahl 030 / 890 641 10 oder unter kanzlei@ra-bartsch.de.

Ihre Vorteile

Wir reden Klartext

Wir legen außerordentlichen Wert auf eine umfassende und auch für den Laien verständliche Erläuterung aller vertraglichen Regelungen sowie eine nach dem Gerichts- und Notarkostengesetzes (GNotKG) für Sie kostenoptimierte Gestaltung.

In unseren Verträgen vermeiden wir überflüssige und missverständliche Formulierungen und sprechen eine klare, einfache Sprache, die auch von Laien verstanden wird.

Wir nehmen uns Zeit für Sie

Wir nehmen uns Zeit, jede Frage zu beantworten und Ihnen auch einen „Grundkurs“ im Grundstücks-, Gesellschafts- oder Erbrecht zu geben, damit sie nachvollziehen können, was und warum etwas geschieht.

Wir arbeiten effizient

Änderungswünsche werden während der Beurkundung EDV-gestützt direkt in die Urkunde mit Spracherkennung in Echtzeit diktiert – ohne Zeitverlust eines Umweges über das Sekretariat. Durch unseren Online-Anschluss an alle Grundbuchämter Berlins und Brandenburgs sowie alle Handelsregister können öffentliche Register exakt im Zeitpunkt der Beurkundung berücksichtigt werden.

Wichtige Informationen für Sie

Hier finden Sie weitere Angaben zu unseren notariellen Leistungen:

Kostenübersicht

Wieviel kostet eine telefonische Erstberatung?

Wir verwenden keine Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Sie honorieren uns wie vereinbart oder wie es das RVG oder das GNotKG vorsehen.

Für die Erstberatung eines Verbrauchers berechnen wir unabhängig vom Gegenstandswert 190,00 EUR zzgl. MwSt.

Beraten wir mehr als einen Verbraucher, erhöht sich für jeden weiteren Verbraucher dieses Honorar um 30 Prozent. Wir behalten uns vor, nach unserer freien Entscheidung bei einfach gelagerten Fällen mit geringem Beratungsaufwand das Honorar angemessen zu reduzieren.

Wir rechnen grundsätzlich gem. RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) nach Gegenstandswert und dem Umfang unserer Tätigkeit ab. Die Gebührenhöhe ist daher in der Regel abhängig von dem Wert Ihres Anliegens und dem Umfang der damit verbundenen Tätigkeit. Einzelheiten sind im RVG gereregelt. Sie ist nicht abhängig vom Erfolg unserer Leistungen. Bitte fragen Sie uns vor Mandantserteilung. Wir erteilen alle gewünschten Auskünfte zur Höhe unseres Honorars.

Wir bieten abhängig vom Umfang und Schwierigkeitsgrad des Falles sowie den erforderlichen Terminen und dem Zeitaufwand eine gesonderte Honorar- oder Stundensatzvereinbarungen an.

Wir dürfen unsere Tätigkeit von der Zahlung von Vorschussrechnungen abhängig machen.

Barrierefreiheit

Informationen für einen Barrierefreien Besuch bei uns

Sind Sie bewegungs­eingeschränkt und planen, uns zu besuchen, informieren Sie uns bitte vorab, damit wir Sie beim Zugang unterstützen und dies organisieren können.

Unsere Kanzlei befindet sich im 1. OG eines Altbaus. Es sind zunächst bis zum Hochparterre 8 Stufen zu überwinden, wir helfen Ihnen (ggf. Hochtragen in Ihrem Rollstuhl). Ab dort steht ein Fahrstuhl bereit, für den man einen Schlüssel benötigt. Der Eingang zum Fahrstuhl ist 90 cm breit, wir schließen Ihnen auf und helfen Ihnen.

Wenn Sie für die Stufen bis zum Hochparterre keine Hilfe benötigen, aber dann den Fahrstuhl nutzen möchten, sagen Sie bitte bereits beim Klingeln an der Haustür über die Gegensprechanlage Bescheid, damit wir runterkommen und Ihnen den Fahrstuhl aufschließen können.

Als Alternative zum Besuch bieten wir Ihnen auch Beratungen per Telefon oder Videokonferenz an.