Kleingartenrecht

Rechtsanwalt Bartsch ist ausgewiesener Experte im Kleingartenrecht

In den Jahren 2007/2008 gelang es ca. 350 Unterpächtern von Kleingärten unter Federführung unser Kanzlei, ein Gelände von ca. 150.000 qm im Herzen Berlins vom vormaligen Eigentümer als Miteigentümergemeinschaft zu erwerben und im Anschluss durch eine Aufhebung des bestehenden Bebauungsplans das Gelände dauerhaft für Kleingärtner zu sichern.

Wir führten die Ankaufsverhandlungen und begleiteten den Abschluss der notariellen Kaufverträge, die Kaufpreisbeschaffung, Finanzierung, Vereinbarung eines städtebaulichen Vertrags mit dem Land Berlin, den Entwurf einer Miteigentümervereinbarung und Sicherung des Geländes gegen Bebauung.

Ferner konnten wir im Jahr 2023 nach ca. 3-jährigen Verhandlungen mit dem Land Berlin durch Abschluss eines städtebaulichen Vertrages eine weitere Fläche von ca. 70.000 qm zur weiteren kleingärtnerischen Nutzung über einen längeren Zeitraum sichern und dadurch einen vom Land geforderten Abriss vermeiden.

Damit konnte erreicht werden, dass im Innenstadtbereich eine außerordentlich große Fläche dauerhaft für eine kleingärtnerische Nutzung zur Verfügung steht.

Der An- und Verkauf von Kleingartenparzellen wird von uns beraten und begleitet.

Für alle Fragen der Überbauung von Kleingartenparzellen mit „übergroßen“ Lauben, Ankauf von Parzellen und Baulichkeiten, Hinterlegung von Rückbaukosten, Abschätzung von Parzellen, Baulichkeiten und Anpflanzungen, Beseitungsanordnungen, Verhandlungen mit den Bezirksverbänden und dem Land sowie allen weiteren Problemen des Kleingartenrechts stehen Ihnen Rechtsanwalt Axel Bartsch, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht und Notar a. D., und die Kanzlei gerne zur Verfügung. Rechtsanwalt Bartsch ist im Kleingartenrecht nicht nur in Berlin, sondern bundesweit tätig und berät hier regelmäßig Eigentümer, Pächter, Vereine, Verbände, Kommunen und die Politik.

  

Beurkundung des An- und Verkaufs von Kleingärten

Auch im Notariat stehen wir für den An- und Verkauf von Kleingartengelände, der Gestaltung von Miteigentümervereinbarungen und auch der Gründung von Genossenschaften zum Ankauf von Kleingartengrundstücken und Parzellen zur Verfügung. Durch jahrelange Erfahrung auf diesem Gebiet und unzählige beurkundete Verträge sind wir in der Lage, insbesondere unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Kleingartenrechts jeden Vertrag rechtssicher umzusetzen und über alle damit verbundenen Risiken aufzuklären.

  

Wenn Sie eine erste Beratung oder Vertretung wünschen, halten Sie bitte für Ihren Fall im Kleingartenrecht bereit:

  • Unterpachtvertrag mit allen Anlagen und Plänen
  • Ggf. Bewertung der Baulichkeit und Pflanzen zum Zeitpunkt des Abschlusses des Pachtvertrages
  • Eventuelle Rückbauvereinbarungen
  • Neue Bewertung der Baulichkeiten und Pflanzen
  • Kündigungsschreiben usw.
  • Übernahmevereinbarungen mit Nachpächtern

Wir können Sie dann schneller und gezielter beraten.

Kleingartenkonferenz im Abgeordnetenhaus von Berlin am 10.06.2021

Auf Youtube können Sie die Aufzeichnung der 4. Kleingartenkonferenz der CDU-Fraktion im Abgeordnetenhaus von Berlin sehen, auf der Rechtsanwalt Bartsch als Experte im Kleingartenrecht für Fragen zur Verfügung stand (Rechtsanwalt Bartsch im Video ab Minute 9:03 zum Kleingartenrecht). Zur Aufzeichnung der Kleingartenkonferenz auf Youtube...

  

Ihr Rechtsanwalt für Kleingartenrecht

Sie erreichen Rechtsanwalt Axel Bartsch in Berlin unter
Tel. +49 (0)30 / 890 641 0 oder Mail kanzlei@noSpamra-bartsch.de.