Immobilien-Kaufverträge

Bei Immobilien geht es meist um wesentliches Vermögen oder Betriebskapital, ein Grund mehr,  Verkaufs – und Kaufverträge in berufene Hände zu legen. Mit fast 30-jähriger Expertise auf diesem anspruchsvollen Rechtsgebiet haben wir praktisch schon jegliche Konstellation und Vertragsgestaltung beurkundet und abgewickelt.

Auch hier gilt:  Jeder Vertrag ist so kurz wie möglich und so umfassend wie notwendig. Eine klare Sprache, Verzicht auf Überflüssigkeiten und ein schlüssiges Vertragskonstrukt sichern den Anspruch des Verkäufers, sein Eigentum erst gegen Zahlung des Kaufpreises zu verlieren und den Anspruch des Käufers, gegen Zahlung des Kaufpreises auch wie vertraglich vereinbart Eigentümer zu werden.

Wir begleiten Sie  beim Verkauf und Erwerb  von

  • bebauten und unbebauten Grundstücken
  • Grundstücksteilflächen
  • Eigentumswohnungen
  • Teileigentum
  • Mietshäusern jeglicher Größe
  • Gewerbeimmobilien
  • Einfamilienhäusern