Bauträgerverträge

Wir entwickeln und beurkunden Verträge für Bauträger und Käufer von noch zu errichtenden Immobilien.

Der Bauträgervertrag ist für den Käufer die Finanzierung eines Bauvorhabens auf einem fremden Grundstück in der Hoffnung, nach Fertigstellung Eigentümer zu werden, während der Bauträger in der Regel  als Sicherheit das Eigentum an der Immobilie hat, bis der Kaufpreis in voller Höhe bezahlt ist.

Ein seriöser Vertrag ist daher für beide Parteien Garant für eine sorgenfreie Zukunft, denn was nützt es, wenn der Vertrag Klauseln enthält, die nach jahrelangem Rechtsstreit vom BGH für unwirksam erklärt werden?

 

Der Bauträgervertrag ist zu 100 % Vertrauenssache. Hier gilt die Makler-und Bauträgerverordnung (MaBV), die in dieser komplexen Materie als zwingendes öffentliches Recht vorschreibt, wann unter welchen Bedingungen der Bauträger Geld für welche Bauleistungen in Empfang nehmen darf und welche Sicherheiten er leisten muss.

Unser Notariat ist seit vielen Jahren auf den Entwurf, die Beurkundung und Abwicklung von Bauträgerverträgen spezialisiert.

Im Vordergrund steht immer eine praktische Lösung, die den Intressen aller Beteiligten gerecht wird.

Wünschen Sie die Überprüfung eines Ihnen vorgeschlagenen Bauträgervertrages? Auch dafür stehen Herr Notar a.D. Bartsch und Herr Notar Bongard wir mit umfassender Expertise zur Verfügung.