Bauverzögerung

Ein Bauträger muss mit Widersprüchen von Nachbarn rechnen und deshalb Zeitverluste  einkalkulieren (LG Düsseldorf Urteil v. 12.10.2018, 11 O 256/16). Baugenehmigungen erfolgen nämlich grundsätzlich unbeschadet der Rechte Dritter.

Baubeschreibung widersprüchlich

Bei Widersprüchen in der Baubeschreibung bestimmt die detailliertere Regelung  die geschuldete Leistung des Bauträgers (BGH, Beschluss vom 26.09.2018, VII ZR 267/16)

Unwirksame Klausel

Regelt ein Bauträgervertrag, dass die Auflassung erst erklärt werden muss, wenn der Erwerber das Werk abgenommen hat, wird dieser unangemessen benachteiligt und die Klausel ist unwirksam.

Auch wenn der Kaufpreis noch nicht vollständig bezahlt ist, muss der Bauträger auflassen, insbesondere wenn der rückständige Teil verhältnismäßig gering ist (BGH Beschluss vom 12.09.2018, VII ZR 293/16)

Der Bauträgervertrag in der Insolvenz

Vollendet der Bauträger das Proejekt nicht, steht häufig eine Insolvenz im Raum. Wird jetzt vorschnell vom Vertrag zurückgetreten, führt dies dazu, dass die im Grundbuch für den Erwerber eingetragene Vormerkung keinen Übereignungsanspruch mehr sichert und daher ihren Sinn verloren hat. Der Insolvenzverwalter kann die LÖschung durchsetzen und der Erwerber erhält im ungünstigsten Fall statt Rückzahlung seines Kaufpreises nur eine minimale Insolvenzquote- davon kann man gerade eine mittelmäßige Pizza essen gehen.  Außerordentliche Vorsicht ist daher geboten, und zwar auch bei notariellen Rückabwicklungsverträgen, die bei unzureichender Vertragsgestaltung keinerlei Sicherheit des Käufers bieten.