Baurechtliche Fälle

  • Abwehr von unberechtigten Werklohnansprüchen unter Hinweis auf mangelnde Widerrufsbelehrung, auch wenn kein Verbraucherbauvertrag iSd. neuen Werkvertragsrechts vorliegt
  • Schiedsgutachterliche Tätigkeit zur Frage der Auslegung und Wirksamkeit von Bauwerkverträgen
  • Tätigkeit als Schiedrichter bezüglich umfangreicher Mängel an einem großen Bauträgerprojekt in Berlin
  • Tätigkeit als Schiedrichter bezüglich umfangreicher Mängel an einem großen bekannten Berlin Hotelprojekt
  • Abwehr einer Klage auf Schadensersatz wegen einer angeblich mangelhaft hergestellten Fassade. Das Haus wurde inzwischen verkauft. Nach Änderung der Rechtsprechung des BGH mit Urteil von Februar 2018 lassen sich Ansprüche des Klägers nur noch durchsetzen, wenn beweisen werden kann, dass wegen der Mängel der Kaufpreis reduziert wurde - was praktisch niemals der Fall ist. Der Bauherr hat zum geplanten Preis verkauft und wollte den vermeintlichen Schaden ohne Mängelbeseitigung lediglich zur Baupreisreduzierung nutzen - der sogenannte dritte Finanzierungsweg auf Kosten der Handwerker (!).

  • Mehrere nicht vollendete Bauträgerprojekte - Rückabwicklung unter Aufrechterhaltung aller Käuferrechte, auch für den Fall der Insolvenz des Bauträgers.

  • Abwehr von Werklohnansprüchen mangels Fälligkeit wegen schwerwiegender Mängel im BGB-Bauwerkvertrag.

  • Rücktritt von einem Verbraucher-Bauwerkvertrag wegen nicht erfolgter Widerrufsbelehrung des Verbrauchers und gleichzeitiger Durchführung eines Grundstückskaufvertrages.

  • Geltendmachung von Mängeln eines Gebäudes nach Kauf wegen arglistiger Täuschung. Der Verkäufer hatte Unterlagen, aus denen sich ein massiver Wasserschaden ergab, leider im Keller "vergessen".

  • Geltendmachung von Mängelrechten gegenüber dem Bauträger und Vollendung des Bauvorhabens unter Mitwirkung eines Insolvenzverwalters.

  • Hält der Käufer wegen Mängeln einen Teil des Kaufpreises zurück, wird das Eigentum i.d.R. nicht auf den Käufer umgeschrieben. Denn die meisten Bauträgerverträge sehen vor, dass dies erst nach vollständiger Zahlung des Kaufpreises - einschließlich Zinsen und Extrawünschen geschieht. Wir haben Bauträger erfolgreich auf Umschreibung des Eigentums verklagt.

  • Abwehr einer Klage auf Zahlung von Werklohn. Der Kläger hat es nicht verstanden, seine Klageansprüche substantiiert und nachvollziehbar darzulegen, sodass das Gericht die Klage abgewiesen hat.

  • Beratung, Begleitung und Verhandlung des Verkaufs von Geschäftsanteilen an einer mittelständischen GmbH, insbesondere Verhandlung der einzelnen Vertragsbedingungen und des Kaufpreises.

  • Abwehr von Schadenersatzansprüchen aus einer angeblich mangelhaften Bauleistung. Nachdem das Verfahren bei einem anderen Anwalt in der 1. Instanz verloren ging und der Mandant verurteilt wurde, konnte nach Mandatsübernahme durch uns beim Kammergericht eine Aufhebung und Zurückweisung der Klage erreicht werden.