Arbeitsrecht

Gleich, ob Arbeitnehmer oder Arbeitgeber:

Das Arbeitsrecht entscheidet für den Arbeitgeber über die Entwicklung des Unternehmens, und für den/die Arbeitnehmer/in werden die Weichen für die wirtschaftliche und soziale Zukunft gestellt.

Wir vertreten im Schwerpunkt Unternehmen bis zu 200 Mitarbeiter und Arbeitnehmer/innen in allen Fragen des Arbeitsrechts. Denn nur derjenige, der die Probleme beider Seiten kennt, kann im Einzelfall mit den richtigen Argumenten zu praxisorientierten Lösungen kommen.

Wir stehen Arbeitgeber zur Seite bei

•    Gestaltung/Überarbeitung von Arbeitsverträgen
•    betriebs-, verhaltens- und personenbedingte Kündigungen und Aufhebungsverträge
•    Begleitung bei Umstrukturierungen und Betriebsübergängen
•    Abwehr von Kündigungsschutzklagen
•    Abmahnungen
•    Gestaltung von Arbeitszeugnissen
•    Beschäftigtendatenschutz
•    Geltendmachung von Schadenersatzforderungen aus Arbeitsverhältnissen
•    Fragen des kollektiven Arbeitsrechts

und Arbeitnehmer/innen u.a. bei

•    Prüfung von Arbeitsverträgen
•    Abwehr von Kündigungen und Erhebung von Kündigungsschutzklagen
•    Gestaltung/Überprüfung von Aufhebungsverträgen und Verhandlung zu Abfindungen
•    Prüfung von Arbeitszeugnissen
•    Vorgehen gegen Abmahnungen
•    Geltendmachung von arbeitsvertraglichen Ansprüchen, z.B. Zahlungsansprüchen, Urlaubsabgeltung bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses etc.

In weiteren Fragen Ihres Unternehmens, wie z.B. im Gesellschafts- und Steuerrecht, stehen Rechtsanwalt und Notar Bongard als kompetenter Ansprechpartner, für den Bereich der Unternehmensnachfolge, Geltendmachung von Forderungen wie Kaufpreisen und Werklohn usw., der Übertragungs von Gesellschaftsanteilen und in allgemeinen Fragen wie dem Handelsvertreterrecht Rechtsanwalt Bartsch zur Verfügung.
 

Der arbeitsrechtliche Vergleich

Arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen, besonders Klageverfahren, haben den Ruf, dass sie häufig durch Vergleich beendet werden, also durch gegenseitiges Nachgeben, das jedoch nur sinnvoll ist, wenn der Ausgang des Verfahren unsicher ist.

Ein kleiner Einblick in die breite Facette der Fragen, die streitentscheidend sein können – ob bei gerichtlicher Entscheidung oder Vergleich:

  • Berechnung der Urlaubsansprüche unter Berücksichtigung der neusten Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs zum Verfall dieser Ansprüche bei langandauernder Erkrankung bis zum Beendigungsdatum und zu Resturlaubsansprüchen
  • Berechnung der richtigen Kündigungsfristen unter Berücksichtigung der gesetzlichen, tarifvertraglichen und arbeitsvertraglichen Regelungen
  • Besonderer Kündigungsschutz, u.a. bei Schwerbehinderten, Gleichgestellten und Schwangeren
  • Unterfallen die Ansprüche arbeits- oder tarifvertraglichen Ausschlussfristen und wenn ja, sind diese in der notwendigen Form auf der jeweiligen Stufe fristgerecht geltend gemacht?
  • Wirksamkeit von Stichtagsregelungen bezüglich der Rückzahlung von Sonderzuwendungen
  • Wirksamkeit einer außerordentlichen/ordentlichen Kündigung
  • Zugangsprobleme bei Arbeitsvertragsbeendigung durch Kündigung
  • Mitbestimmungs-/Beteiligungsrechte des Betriebsrats