Stiftungsgründungen

Sie befürchten, dass ihr schwer erarbeiteter der Nachlass  von den Erben  nicht so behandelt wird, wie Sie es sich vorstellen?  Kein Problem:  Sichern Sie auf sehr lange Zukunft,  dass ihr Vermögen sinnvollen Zwecken zugeführt wird.

Gehen  Sie einfach "stiften". Dieser Satz ist Allgemeingut der deutschen Sprache, hat aber seinen Ursprung darin, dass, wenn der Erblasser eine Stiftung gegründet hat, womöglich alle "Möchtegernerben" am Ende leer ausgehen oder nicht das erhalten, was sie sich einmal erträumt haben. Auch hier gibt es vielschichtige Möglichkeiten zur Vermeidung von unerwünschten Erbfolgen und Erbschaftsteuer.

Durch eine Stiftung hat es der Erblasser insbesondere in der Hand, einen ganz bestimmten Zweck nachhaltig zu verfolgen, denn die Stiftung darf  das Stiftungsvermögen nicht aufzehren und soll den Stiftungszweck nur aus den Erträgen des Nachlasses verfolgen.

Dies führt dazu, dass es in Deutschland Stiftung ergibt, die bereits mehr als 1000 Jahre alt sind, immer noch ihren Zweck erfüllen, den Namen des Erblassers in sich tragen und weiteren Generation bekannt machen.

Wir beraten Sie gerne bei der Begründung von Stiftungen, insbesondere bei

  • Stiftungen unter Lebenden
  • Familienstiftungen
  • Stiftungen auf den Todesfall