Eheverträge

Gütertrennung hört sich zunächst einmal so an, als würde Vermögen gesichert werden können, allerdings hat sie keineswegs immer die Wirkungen, die sich die Ehegatten vorstellen, insbesondere nicht im Falle einer Insolvenz, einer Scheidung oder eines Erbfalles.

Hier gilt es, zunächst genau zu ermitteln, was eigentlich erreicht werden soll, dann lösen sich viele Probleme wie von selbst.

Auch sind Eheverträge möglich, bei denen nur Teile des Vermögens  im Falle einer Scheidung  einem Zugewinnausgleich  unterliegen, während andere Teile und auch deren Wertsteigerungen vom Zugewinnausgleich ausgenommen sind, ohne dass gleich in Gänze Gütertrennung vereinbart wird.

Die vertraglichen Gestaltungsmöglichkeiten sind sehr vielfältig, Grund genug, diese in kompetente und erfahrene Hände zu legen, um sicher zu sein,  dass im „Fall der Fälle“ nichts schief gehen kann.