
Bank- & Kapitalmarktrecht
Gebündelte Erfahrung und Kompetenz
Gerade heute ist es wichtig, einen kompetenten Partner zur Seite zu haben, der nicht nur Jurist ist, sondern die komplexe Materie des Bankfachs "von der Pike auf" gelernt hat. Es geht nicht nur darum, juristische Lösungen anzustreben, sondern das Denken von Banken zu verstehen.
Rechtsanwältin Leben ist gelernte Bankkauffrau und hat mehrere Jahre in diesem Beruf gearbeitet. Als Rechtsanwältin hat sie den Lehrgang für die Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht erfolgreich abgeschlossen und bildet sich regelmäßig fort. Mit diesen Qualifikationen vereint sie die Voraussetzungen, um alle Anforderungen dieses Bereichs zu beherrschen - welcher Anwalt kann dies sonst leisten?
Wir finden immer einen Weg, um aus Ihren Problemen und Fragen zu Finanzierung, Bankgeschäften und Kapitalanlagen das Beste zu machen. Unter anderem stehen wir zur Seite bei Fragen zum
- Kreditvertragsrecht einschließlich Sicherheitenstellung durch Bürgschaften, Verpfändung, Grundschulden, Hypotheken u.a.
- Auswirkungen der Umsetzung der Wohnimmobilienkredit-Richtlinie für Verbraucher, z.B. in den Bereichen der Kreditwürdigkeitsprüfung, Verbot von Kopplungsgeschäften etc.
- Widerrufsrechte
- Anlegerschutz wie z.B. Falschberatung durch Banken und Prospektfehler, z.B. beim Kauf von fondsgebundenen Kapitalanlagen, insbesondere Immobilienfonds
- Zahlungsverkehr, z.B. zu Überweisungen, Lastschriften, Konto- und Kreditkarten
- Leasing
Die Beziehung zwischen Kunde und Kreditinstitut ist durch Allgemeine Geschäftsbedingungen geregelt. Sind sie unwirksam, kommen Rückzahlungsansprüche des Kunden infrage, wie z.B. bei Kreditbearbeitungsgebühren usw. Auch Fragen der Kontoführung, z.B. Schadensfälle bei Kartenzahlung, Phishing beim Online-Banking oder Überweisungsbetrug lösen wir.
Im Kreditvertragsrecht geht es z.B. um den Widerruf oder die Rechtmäßigkeit der Sicherheitenbestellung und -verwertung.
Im Kapitalmarkt- und Kapitalanlagerecht werden alle Fragen der Vermögensanlagen geprüft und Ansprüche außergerichtlich oder gerichtlich geltend gemacht.