Maklerrecht

Makler, aber auch ihre Kunden, zählen zu unserer Mandantschaft

Die Arbeit des Maklers wird oft verkannt oder durch unseriöse Geschäftspraktiken Einzelner in der Öffentlichkeit geprägt. Wir trennen die Spreu vom Weizen.

Makler, aber auch ihre Kunden, zählen zu unserer Mandantschaft, denn auch hier ist Kompetenz und Erfahrung gefragt. Rechtsanwalt und Notar a.D. Bartsch ist Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, Rechtsanwalt und Notar Bongard ist Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht. Damit bündelt unsere Kanzlei auch besondere Kenntnisse im Maklerrecht.

  

Unter anderem das leisten wir Maklerrecht:

  • Abschluss von Maklerverträgen
  • Geltendmachung von Maklerprovisionen
  • Beratung bei Maklerklauseln in notariellen Kaufverträgen
  • Abwehr solcher Ansprüche
  • Durchsetzung von Ersatzansprüchen gegen Makler wegen Schlechtberatung
  • Durchsetzung von Rückforderungsansprüchen gegen Makler
  • Für den Makler Abwehr solcher Ansprüche