Kündigung und Räumung

Auch bei langfristigen Gewerberaummietverträgen ist häufig eine baldige Kündigung möglich, wenn die erforderliche Form nicht gewahrt oder während des laufenden Mietverhältnisses zerstört wurde.

Für die Pünktlichkeit einer Mietzahlung kommt es regelmäßig auf den Tag der Zahlung und nicht auf den Eingang der Mietzahlung auf dem Vermieterkonto an, auch wenn der Vertrag dies so regelt.

Ein Räumungsverfahren kann erheblich abgekürzt werden, wenn bereits vor Ablauf der Kündigungsfrist eine Klage auf zukünftige Räumung eingereicht wird.

Der Mieter einer Wohnung verhält sich bei einer Untervermietung auch dann vertragswidrig, wenn er zwar einen Anspruch auf Erteilung einer Zustimmung zur Untervermietung hätte, eine solche aber nicht beim Vermieter einholt.

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